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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Kaminkehrerwesen, Informationen

Die Aufgaben der Kaminkehrer reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte.

Beschreibung

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26.11.2008 ist das Kaminkehrerwesen novelliert worden, jedoch galt bis Ende 2012 auf Grund von Übergangsregelungen das bisherige Monopolsystem, wonach der Bezirksschornsteinfegermeister in seinem Kehrbezirk für alle Schornsteinfegerarbeiten allein zuständig war (Ausnahme: EU-Dienstleistungserbringer), weitgehend weiter.

Seit 01.01.2010 werden frei werdende Kehrbezirke ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben. Eine Übergangsregelung sah vor, dass bereits bestellte Bezirksschornsteinfegermeister bis Ende 2014 in ihrem Bezirk bleiben. Zum 01.01.2015 erfolgte die öffentliche Ausschreibung dieser Bezirke.

Zum 01.01.2013 sind weitere maßgebliche Veränderungen eingetreten: Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (bisher Bezirksschornsteinfegermeister) sind nur noch einige hoheitliche Tätigkeiten vorbehalten (Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, anlassbezogene Überprüfungen, Bauabnahmen, Ersatzvornahmen). Hinzu kommt die Aufgabe das Kehrbuch für diesen Bezirk zu führen und das fristgemäße Einhalten der Eigentümerpflichten zu prüfen.

Für die den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen hoheitlichen Aufgaben gilt eine neue staatliche Gebührenordnung (siehe Rechtsgrundlagen Anlage 3 zu § 6 der Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO).

Für die nicht hoheitlichen Aufgaben hat am 01.01.2013 der Wettbewerb begonnen. Sie können durch jeden Betrieb durchgeführt werden, der handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt ist (siehe Leistung "Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung" unter "Verwandte Themen").

Die Preise für die sich im Wettbewerb befindlichen Schornsteinfegerarbeiten sind ab 2013 frei verhandelbar.

Nähere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltungsbehörde, die Ihnen auch den für Sie zuständige/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in nennen kann.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.11.2022

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