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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Energieversorgungsnetz, Beantragung der Genehmigung für die Aufnahme des Betriebs

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der vorherigen Genehmigung.

Beschreibung

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Energieversorgungsnetze sind Elektrizitätsversorgungsnetze und Gasversorgungsnetze über eine oder mehrere Spannungsebenen oder Druckstufen mit Ausnahme von Kundenanlagen im Sinne von § 3 Nrn. 24a und 24b Energiewirtschaftsgesetz. Auf § 3 Nr. 16 EnWG und die dortige zusätzliche Regelung zu Wasserstoffnetzen wird verwiesen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn der/die Antragsteller(in) nicht die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.

Voraussetzungen

Der/Die Antragsteller(in) muss die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.

Fristen

Die Genehmigung muss vor Betriebsaufnahme erlangt werden. Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen (§ 4 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz). Es ist auf eine rechtzeitige Beantragung zu achten.

Erforderliche Unterlagen

  • Zur Antragstellerin:
    • Vollmachtsurkunde (sofern der Antrag für eine dritte Person gestellt wird)
    • Unternehmensbeschreibung (Geschäftszweck, Geschäftsführung, Organisation)
    • Organisationsplan
    • Gesellschaftervertrag/-verträge, Satzungen, o.ä.
    • Zum geplanten Energieversorgungsnetz:
      • Projektbeschreibung: Beschreibung des Netzes, dessen Betrieb aufgenommen werden soll, mit Mengengerüst. Insbesondere sind Angaben zur Lage des Netzes, den technischen Einrichtungen (mit Leistungsdaten), den Netzkunden und dem Betrieb des Netzes zu
      • Beschreibung der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um einen dauerhaften Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu gewährleisten:
        • Verbindlicher Betriebsführungsvertrag über die gesamte Betriebsführung im technischen und kaufmännischen Bereich oder sonstige Dienstleistungsverträge
          • Sofern zutreffend, ist die Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Betriebsführers/Di

Kosten

Gebührenrahmen für die Genehmigung: 30 bis 7.500 Euro

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
+49 89 2162-0
+49 89 2162-2760
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024

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