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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Web Inclusion GmbH

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Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Kraftfahrzeugsteuer, Bezahlung

Mit der verkehrsrechtlichen Zulassung Ihres Fahrzeugs beginnt für Sie die Kraftfahrzeug-Steuerpflicht. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von der Fahrzeugart. 

Beschreibung

Für die Besteuerung von Pkw sind abhängig vom Erstzulassungsdatum mehrere Kriterien entscheidend:

  • Antriebsart wie Otto-, Diesel-, Wankelmotor
  • Hubraum (cm³) 
  • Emissionsschlüssel bzw. Emissionsklasse (Euro-Norm)
  • Kohlenstoffdioxid-Ausstoß Ihres Fahrzeugs (CO2-Wert).

Nutzfahrzeuge und Wohnmobile unterliegen in erster Linie einer gewichtsorientierten Besteuerung. 

Kraftfahrzeuganhänger werden ebenfalls nach Gewicht besteuert. 

Bei Krafträdern bemisst sich die Steuer nach dem Hubraum.

Sie können die voraussichtliche Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug mit dem Kraftfahrzeug-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnen.

Wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer beispielsweise wegen fehlender Kontodeckung nicht bezahlen, ist das Hauptzollamt verpflichtet, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einzuleiten. 

Änderungsmitteilungen

  • Änderungen der Daten des Fahrzeughalters sowie technische Veränderungen, die an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden, müssen Sie der Zulassungsbehörde mitteilen.
  • Hat sich der Name oder die Bankverbindung des Steuerzahlers geändert, müssen Sie dies Ihrem zuständigen Hauptzollamt mitteilen.
  • Die Mitteilung kann formlos in Textform zum Beispiel auf dem Postweg, per Telefax oder per De-Mail erfolgen und ist durch den Girokontoinhaber zu zeichnen, 
  • Angaben zum Fahrzeugkennzeichen und der IBAN des Bezahlenden müssen darin enthalten sein, die Mandatsreferenznummer und Steuernummer sollten ebenfalls enthalten sein.
  • Sie können die Änderung einer Bankverbindung auch online durchführen. Hierzu müssen Sie sich im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung registrieren.
  • Hat sich der Zahler der Kraftfahrzeugsteuer geändert, ist immer ein neues SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt zu erteilen (Formular 032021 Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift). Eine formlose Änderungsmitteilung ist in diesem Fall nicht ausreichend.

Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Steuerbescheid angegebene Dienststelle.

Voraussetzungen

Bei Fahrzeugen, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen werden, beginnt mit der Zulassung bei der Zulassungsbehörde die Steuerpflicht. In diesen Fällen werden Sie als Halterin oder Halter des Fahrzeugs Steuerschuldnerin bzw. Steuerschuldner und müssen die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Als Fahrzeug zählt dabei ein

  • Personenkraftwagen,
  • Wohnmobil,
  • Nutzfahrzeug, beispielsweise Lastkraftwagen, Zugmaschine, Bus,
  • Leichtfahrzeug, beispielsweise Quad, Buggy oder Trike 
  • Kraftrad (Motorrad) oder
  • Kraftfahrzeuganhänger.

Verfahrensablauf

Um die Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen, müssen Sie grundsätzlich am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Dadurch können Sie die termingerechte Zahlung nicht mehr versäumen.

  • Wenn Sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie gleichzeitig auch das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat abgeben.
  • Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle zur Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer erforderlichen Daten an die Zollverwaltung. Auf der Grundlage dieser Daten wird Ihr Steuerbescheid erstellt.
  • Sie können sich das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat auch auf der Internetseite der Zollverwaltung herunterladen:
    • Verwenden Sie das Formular 032021 „Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift“.
    • Für die Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular 032021 per Post an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Zahlung der Steuer:

  • Das Fälligkeitsdatum, zu dem die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen wird, wird Ihnen im Kraftfahrzeug-Steuerbescheid mitgeteilt.
  • Im Kraftfahrzeug-Steuerbescheid steht auch der Betrag, den Sie bezahlen müssen und der Tag der Fälligkeit, an dem vom angegebenen Konto abgebucht wird.
  • Dieser Betrag wird in den Folgejahren zum gleichen Datum von Ihrem Konto abgebucht. Sie erhalten in der Regel keinen weiteren Steuerbescheid und keinen erneuten Zahlungshinweis.
  • Sie zahlen die Kraftfahrzeugsteuer in der Regel jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus.
  • Ab einer Jahressteuer von mehr als EUR 500,00 können kürzere Zeiträume für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer gewährt werden.

Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, die Änderung einer Bankverbindung online durchzuführen.

  • Für die Nutzung ist Ihre einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig.

Hinweise

Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Die dort für den Bereich der Kraftfahrzeug -Steuer angebotenen Leistungen werden ständig weiter ausgebaut.
Registrieren Sie sich unter: www.zoll-portal.de

Fristen

  • Mit der verkehrsrechtlichen Zulassung Ihres Fahrzeugs beginnt Ihre Steuerpflicht.
  • Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer spätestens bis zu dem Tag der Fälligkeit bezahlen, der in Ihrem Kraftfahrzeug-Steuerbescheid angegeben ist. 
  • Die Steuerpflicht dauert so lange, wie Ihr Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen ist, mindestens einen Monat.
  • Ihre Kraftfahrzeug-Steuerpflicht endet mit der Abmeldung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde.

Bearbeitungsdauer

Dauer nach der Zulassung Ihres Fahrzeuges. (2 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Kosten

Abgabe: keine

Zuständiges Amt

Hauptzollamt Schweinfurt
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
+49 9721 6464-0
+49 9721 6464-1800
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

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