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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Zoll, Beantragung der Anhaltung von gefälschten beziehungsweise rechtsverletzenden Produkten

Befürchten Sie, dass Waren, die in die Zollunion ein- oder ausgeführt werden, Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzen könnten? Dann können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz das Anhalten dieser Waren beantragen.

Beschreibung

Rechte geistigen Eigentums können durch eine Eintragung in ein Register oder durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr erworben werden. Die unberechtigte Nutzung dieser Rechte ist nicht gestattet. Rechte geistigen Eigentums können zum Beispiel Patente, Designs oder Marken umfassen.

Werden Waren, die solche Rechte geistigen Eigentums verletzen, im geschäftlichen Verkehr in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union (EU) gebracht, können Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber, Rechtenutzende oder Gruppen von Erzeugenden und gesetzestreuen Herstellenden sowie Händlerinnen und Händlern erheblichen Schaden erleiden. Gefälschte Produkte können die Gesundheit oder Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden.

Als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber können Sie für Waren aus Drittländern, die möglicherweise rechtsverletzend sein könnten, einen Antrag auf "Tätigwerden der Zollbehörden" nach Unionsrecht stellen. Diesen Antrag können Sie auf Deutschland begrenzen. Es handelt sich dann um einen nationalen Antrag. Sie können auch einen Unionsantrag für weitere Mitgliedstaaten stellen.

Daneben können Sie auch einen Antrag auf "Beschlagnahme der Zollbehörden" nach deutschen Rechtsvorschriften stellen, sofern die Unionsvorschriften nicht anzuwenden sind. Dies kann zum Beispiel im Innerunionsverkehr zutreffen. 

Stimmt die Zollbehörde Ihrem Antrag zu, kann diese im Rahmen der zollamtlichen Überwachung die verdächtigen Waren anhalten. Im Rahmen der Anhaltung durch den Zoll werden Sie und die Person, die die Waren angemeldet hat oder besitzt, darüber unterrichtet. Im Falle einer Rechtsverletzung wird die Ware vernichtet.

Als Inhaberin oder Inhaber einer positiven Entscheidung können Sie auf Antrag auch Informationen über die Versenderin oder den Versender, die Empfängerin oder den Empfänger, die Anmelderin oder den Anmelder oder die Besitzerin oder den Besitzer der Waren, sowie Ursprung, Herkunft und Bestimmung der Waren erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie haben Schutzrechte, zum Beispiel in Form von
    • Patenten
    • Gebrauchsmustern
    • Designs oder Geschmacksmustern
    • Sorten
    • Marken
    • Urheberrechten
    • Topografien von Halbleitererzeugnissen
    • Geografischen Angaben
  • Sie können Ihre Originalprodukte so beschreiben, dass gefälschte beziehungsweise rechtsverletzende Produkte im Rahmen der zollamtlichen Kontrolle erkannt werden können.

Verfahrensablauf

Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden stehen Ihnen online in der Dienstleistung “Gewerblicher Rechtsschutz” im Zoll-Portal zur Verfügung.

Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger Anträge übermitteln möchten:

  • Registrieren Sie sich mit einem Benutzerkonto für Privatpersonen auf der Internetseite des im Zoll-Portals.
  • Um die Dienstleistung im Zoll-Portal im vollen Funktionsumfang nutzen zu können, ist ein Login mit “ELSTER” oder “neuer Personalausweis” erforderlich.
  • Melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung “Gewerblicher Rechtsschutz” aus.
  • Füllen Sie Ihre Anträge mit Hilfe der Eingabemasken aus. Die notwendigen Informationen werden gezielt abgefragt. In die Eingabemasken integrierte “Tooltipps” unterstützen Sie bei der Datenerfassung.
  • Wenn Sie die Dienstleistung “Gewerblicher Rechtsschutz” im Zoll-Portal mit ELSTER-Zertifikat oder „neuer Personalausweis“ nutzen, können Sie Ihre Anträge elektronisch übermitteln. 
  • Im Zoll-Portal können Sie Bescheide zu Ihren gestellten Anträgen digital abrufen.

Wenn Sie als Unternehmen Anträge übermitteln möchten:

  • Registrieren Sie sich mit einem Benutzerkonto für Geschäftskunden oder einem Benutzerkonto für ein bestehendes Geschäftskundenkonto auf der Internetseite des im Zoll-Portals.
  • Um die Dienstleistung im Zoll-Portal im vollen Funktionsumfang nutzen zu können, ist ein Login mit “ELSTER” erforderlich.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Verfahren für Bürgerinnen und Bürger.

Fristen

Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann Ihnen zur Nachreichung notwendiger Informationen eine Zulieferungsfrist von 10 Arbeitstagen gewährt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Generalzolldirektion (GZD) teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags mit.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen gegebenenfalls folgende Unterlagen einreichen:

    • Handlungsvollmacht eines Rechtsvertreters
    • ausschließliche Lizenz
    • Nutzungsberechtigung
    • Zahlungsnachweis für Verlängerung der Gültigkeit eines Schutzrechts

Online Verfahren

Kosten

Für das Beantragen des Tätigwerdens der Zollbehörden fallen keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Generalzolldirektion - Generalzolldirektion Direktion VI - Grenzüberschreitender Warenverkehr und Besonderes Zollrecht
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
+49 228 303-0
+49 228 303-99106
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 27.02.2024

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