:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Elektronik und autonomes Fahren, Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.

Beschreibung

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich für das Förderprogramm "Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben, wenn Sie in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren oder High Performance Computing forschen.

Der geförderte Teil des Forschungsvorhabens ist vollständig einer oder mehrerer der folgenden Kategorien zuzuordnen:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern, zum Beispiel einer Forschungseinrichtung oder Hochschule, eine Förderung beantragen. Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.

Sie können als KMU in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent erhalten.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Hochschulen und Universitätskliniken erhalten bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent.

Sie können eine Förderung erhalten für:

  • Personalkosten: Kosten für Forschende, Technikerinnen und Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das Vorhaben eingesetzt werden
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  • Kosten für Auftragsforschung: Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Kosten

Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftraums (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission
  • mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von 100 Millionen EUR nicht überschreiten
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie
  • Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland

Die Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben müssen im Schwerpunkt dem Bereich "Elektronik" zugeordnet werden können. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche

  • Maschinen- und Anlagenbau,
  • Automatisierungstechnik,
  • Elektroindustrie, IKT-Wirtschaft,
  • Medizintechnik,
  • Energietechnik,
  • Automobilelektronik inklusive des autonomen und vernetzten Fahrens sowie
  • Hoch- und Höchstleistungsrechnen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung: Die Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtungen), ist in Deutschland.

Weiterhin müssen Sie folgende besondere Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:

  • Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.

Es muss sich um risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und "High Performance Computing" mit sichtbarem Anwendungsbezug handeln.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren zur Förderung von Projekten im Bereich Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren sowie "High Performance Computing" (Hoch- und Höchstleistungsrechnen) hat 2 Stufen:

Stufe 1: Projektskizze

  • Reichen Sie beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH die Projektskizze in deutscher Sprache über den Einreichungsassistenten auf dem Internetportal für die Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; Supercomputing" online ein. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar.
  • Bei Verbundprojekten müssen Sie Projektskizzen in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorlegen und die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Verbund erläutern.
  • Die Projektskizze sollte 10 Seiten nicht überschreiten (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 10, Zeilenabstand mindestens 1,15 Rand mindestens 2 Zentimeter). Das Deckblatt sowie eventuelle Verzeichnisse zählen nicht dazu.
  • Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).

Stufe 2: Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes in Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz stellen Sie wie folgt:

  • Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Füllen Sie die erforderlichen Felder aus, fügen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur hinzu und schicken Sie den Antrag online ab.
  • Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger meldet sich bei eventuellen Rückfragen bei Ihnen.
  • Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
    • Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das oder die beteiligten KMU
    • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
    • Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
    • Aussagekraft der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
    • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
    • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
    • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, bei Unternehmen inklusive Darstellung der Aufbringung des Eigenanteils
  • Sie erhalten einen Bescheid
  • Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Stufe 1: Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektskizzen ist der 15.10.

Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren nach Aufforderung durch den Projektträger

Bearbeitungsdauer

Die Dauer bezieht sich auf die Begutachtung der Projektskizze. (4 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Stufe 1: Projektskizze mit folgenden Angaben:

    • Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und EMail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
    • Motivation, Ausga

Kosten

Abgabe: keine

Zuständiges Amt

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
+49 228 9957-0
+49 228 9957-83601
VDI Technologiezentrum GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
+49 211 6214-401
+49 211 6214-484
Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe BayernPortal)
Stand: 25.08.2023

Infobereiche