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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Device Identifier
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Energie- und Stromsteuer, Meldung von Steuerbegünstigungen und -entlastungen

Wenn Sie für die Strom- oder Energiesteuer Begünstigungen oder Entlastungen erhalten haben, müssen Sie diese in bestimmten Fällen der Zollverwaltung melden.

Beschreibung

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.

Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.

Voraussetzungen

  • Sie sind in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 60.000 EUR jährlich, oder
  • Sie sind der Fischerei oder Aquakultur tätig und erhalten Beihilfe von mehr als 30.000 EUR jährlich, oder
  • Sie sind in sonstigen Bereichen tätig und erhalten Beihilfe von 200.000 EUR jährlich, oder mehr.


Steuerbegünstigungen mit Meldepflicht:

Steuerbefreiung für

  • gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe
  • Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 2 Megawatt aus erneuerbaren Energieträgern zum reinen Eigen- beziehungsweise Selbstverbrauch,
  • Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffiziente KWK-Anlagen, jeweils mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 Megawatt und Entnahme zum Eigenverbrauch oder Leistung an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang.


Steuerermäßigungen für:

  • begünstigte Anlagen zur Stromerzeugung oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK),
  • den Güterumschlag in Seehäfen,
  • Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen,
  • Landstromversorgung von Schiffen.

Steuerentlastungen mit Meldepflicht für:

  • Eigenverbrauch
  • teilweise Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
  • vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
  • Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Energiesteuer)
  • Unternehmen in Sonderfällen
  • Öffentlichen Personennahverkehr
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Gasöl)
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Biokraftstoffe)
  • Unternehmen zu betrieblichen Zwecken (Stromsteuer)
  • Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen
  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  • Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen
  • die Landstromversorgung von Schiffen

Verfahrensablauf

Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht können Sie online melden.

  • Registrieren Sie sich beim Bürger- und Geschäftskunden-Portals des Zolls.
  • Wählen Sie unter „Dienstleistungen“ den Punkt „Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV“ aus.
  • Melden Sie sich bei dem Erfassungsportal EnSTransV online an.
  • Machen Sie die geforderten Angaben und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Schicken Sie die Meldung online ab.
  • Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
  • Sind weitere Angaben oder Unterlagen nötig, wird sich das zuständige Hauptzollamt bei Ihnen melden.


Im Bürger- und Geschäftskunden-Portal können Sie den Status einer abgeschickten Meldung verfolgen, zum Beispiel "in Bearbeitung" oder "abgeschlossen".

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.

Bearbeitungsdauer

1 Tag bis 6 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zuständiges Amt

Hauptzollamt Schweinfurt
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
+49 9721 6464-0
+49 9721 6464-1800
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 20.01.2024

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