:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor, Beantragung der Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle

Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Unabhängige Bewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Beschreibung

Sie wollen als Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)

Unabhängige Bewertungsstellen bewerten die Abläufe und Ergebnisse von Risikomanagementverfahren im Eisenbahnsektor. Risikomanagementverfahren werden nach den Vorgaben der europäischen Sicherheitsmethode zur Risikobewertung durchgeführt. UBS erstellen Sicherheitsbewertungsberichte.

Die UBS prüft die Unterlagen und führt dann eine unabhängige Bewertung der Eignung durch. Im Fokus der Bewertung stehen sowohl die Anwendung als auch die Ergebnisse des Risikomanagementverfahrens in den folgenden Bereichen: 

  • Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Fahrtechnik, Radsatz, Bremseinrichtung, Fahrzeugaufbau / Festigkeit.
  • Infrastruktur,
    • zum Beispiel Hochbau, konstruktiver Ingenieurbau und Bahnübergänge.
  • Energie,
    • zum Beispiel Bahnstromschaltanlagen, Gleisrichterwerke, Umrichterwerke, Fahrleitungsanlagen.
  • Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung,
    • zum Beispiel Bahnübergangstechnik, Funkanlagen, Stellwerkstechnik.
  • Betrieb
    • zum Beispiel Regeln zur Durchführung des Betriebs sowie gesetzliche Pflichten, Betreiben der Infrastruktur, Anforderungen an die Organisation.
  • Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Rechtsnormen sowie Instandhaltungsregelwerke, Umweltschutz, Fügetechnik und ZfP.

Anerkennung als UBS

UBS können sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen sein.

Die Anerkennung als UBS können beispielsweise beantragen:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
  • Herstellerinnen und Hersteller.

Die Anerkennung als UBS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Ihre Anerkennung als UBS wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte UBS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

Voraussetzungen

Um als UBS anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen.
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Bewertung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen.
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Unabhängige Bewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen; die Verfahren berücksichtigen
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur, sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Bewertung verbunden sind. Zusätzlich müssen Sie Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden haben, die eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine 2-fache Deckung für das gesamte Jahr aufweist.
  • unparteilich sein, das bedeutet
    • Sie dürfen mit der Organisation oder der Herstellerin beziehungsweise dem Hersteller des Produkts, das Sie bewerten, in keinerlei Verbindung stehen,
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise die Herstellerin oder der Hersteller, dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören:
      • es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen,
  • für UBS gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17020 Kap. 4.1 und Anhang A.

Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als UBS online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als UBS beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Laden Sie die Antragsformulare F09c, F09cx und F10b auf der Internetseite des EisenbahnBundesamtes herunter und füllen diese vollständig aus.
  • Rufen Sie das eService-Portal des EBA auf.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerkonto ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal haben, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Wählen Sie das Verfahren und die Art der Stelle aus.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab,
    • unterstützte Dateiformate: PDF, DOCX, DOC, XLSX, XLS, maximal 30 Megabyte pro Datei.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per EMail, wenn der Antrag eingegangen ist.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie eine Nachforderung von noch vorzulegenden Unterlagen per EMail.
  • Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres Antrags auf Anerkennung und stellt ein Begutachtungsteam zusammen.
  • Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie einen Begutachtungsfragenkatalog zur Beantwortung.
  • Reichen Sie den beantworteten Begutachtungsfragenkatalog als Nachreichung über den eService ein.
  • Das EBA prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen inhaltlich.
  • Bei nicht ausreichendem Ergebnis der Prüfung führt das EBA mit Ihnen eine VorOrt-Begutachtung durch.
  • Nach Abschluss der Begutachtung legt das Begutachtungsteam dem Anerkennungsausschuss einen Begutachtungsbericht vor und unterbreitet einen Vorschlag in Bezug auf die Anerkennung.
  • Die Anerkennungsstelle beim EBA entscheidet über die Anerkennung. Wird die Anerkennung erteilt, übersendet Ihnen das EBA den Entwurf der Anerkennungsurkunde einschließlich der Anlage(n) mit der Bitte, innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme zu dieser abzugeben.
  • Geben Sie keine Stellungnahme ab oder wurde die Anerkennungsurkunde zwischen dem EBA und Ihnen infolge der Stellungnahme abgestimmt, finalisiert das EBA den Anerkennungsbescheid sowie die Urkunde und schickt Ihnen beides zusammen mit dem Begutachtungsbericht postalisch zu.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid, der ebenfalls postalisch an Sie verschickt wird. Bezahlen Sie die Gebühren.

Fristen

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

6 bis 24 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • eine Beschreibung
      • Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Bewertung,
      • Ihrer Verfahren im Rahmen der Bewertungsverfahren, und
      • der strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung, Zugsicherung, Signalgebung, Ei

Kosten

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR

Zahlungsweise: SEPA-Überweisung

Zuständiges Amt

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
+49 228 9826-0
+49 288 9826-199
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 30.07.2023

Infobereiche