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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
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Europäische Union
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Arbeitslosengeld, Meldung einer Veränderung der persönlichen Lage

Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, müssen Sie diese melden.

Beschreibung

Eine Änderung Ihrer persönlichen Lage kann sich auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Gegebenenfalls bekommen Sie weniger oder auch mehr Geld. Deshalb müssen Sie jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.

Sie müssen insbesondere melden, wenn Sie:

  • für längere Zeit wegfahren,
  • umziehen,
  • eine Nebenbeschäftigung aufnehmen (auch Ehrenamt),
  • eine Arbeit aufnehmen,
  • wieder eine Schule besuchen,
  • eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen,
  • sich selbständig machen,
  • in den Mutterschutz oder in Elternzeit gehen,
  • eine Altersrente beziehen,
  • eine Erwerbsminderungsrente beziehen,
  • ein Praktikum, einen Freiwilligendienst oder eine Wehrübung machen,
  • Ihren Namen oder Ihren Familienstand geändert haben,
  • krank werden oder nach einer Krankheit wieder gesund sind,
  • einen Steuerklassenwechsel vornehmen oder
  • einen anderen Abmeldungsgrund haben.

In einigen Fällen sollten Sie mit Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen, bevor sich Ihre persönliche Lage ändert.

Beispielsweise wenn Sie eine Nebenbeschäftigung aufnehmen: Das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung kann sich auf den Bezug Ihres Arbeitslosengeldes auswirken.

Die Mitteilungspflicht gilt auch bei Änderungen, die sich rückwirkend auf Ihre Leistungen auswirken können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen.

Wenn Sie neben dem Arbeitslosengeld ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten, müssen Sie dem Jobcenter die Veränderung gesondert mitteilen. Bitte berücksichtigen Sie die Hinweise zu dieser Leistung und verwenden Sie bitte das Formular zur Veränderungsmitteilung bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung.

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld.
  • Ihre persönliche Lage ändert sich.

Verfahrensablauf

Sie können die Veränderungsmitteilung online, persönlich, schriftlich oder telefonisch abgeben. Sie bekommen dann per Post einen Bescheid, ob und wie sich die Änderung Ihrer persönlichen Situation auf den Bezug von Arbeitslosengeld auswirkt.

Wenn Sie die Veränderungsmitteilung online einreichen möchten:

  • Rufen Sie das Online-Portal "eServices" der Bundesagentur für Arbeit auf, loggen Sie sich ein und füllen Sie das Änderungsformular direkt online aus.

Wenn Sie die Veränderungsmitteilung persönlich vor Ort einreichen möchten:

  • Laden Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus und bringen Sie es zum Gesprächstermin mit Ihrer Agentur für Arbeit mit.
  • Bringen Sie am besten gleich entsprechende Nachweise mit, wenn welche gefordert sind.

Wenn Sie die Veränderungsmitteilung schriftlich einreichen möchten:

  • Laden Sie das Formular zur Veränderungsmitteilung von der Internetseite der Agentur für Arbeit herunter.
  • Sie können auch das Formular nutzen, das Sie bereits bei Ihrer Arbeitslosmeldung von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bekommen haben.
  • Füllen Sie das Formular aus und schicken Sie es per Post zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Wenn Sie die Veränderung telefonisch mitteilen möchten:

  • Rufen Sie die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit an und halten Sie Ihre Kundennummer bereit.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Veränderungsmitteilung
    • Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit nach, welche weiteren Nachweise Sie einreichen müssen.

Kosten

Gebühr: keine

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Agentur für Arbeit Würzburg
Schießhausstraße 9
97072 Würzburg
+49 931 7949-0
+49 931 7949-700
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 18.09.2022

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