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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
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  • Device Identifier
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Europäische Union
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Spätaussiedler, Beantragung der Aufnahme

Sie können in Deutschland als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler grundsätzlich nur aufgenommen werden, wenn Sie Ihr Aussiedlungsgebiet im Rahmen des Aufnahmeverfahrens verlassen. Beachten Sie, dass Sie den Antrag grundsätzlich aus dem Aussiedlungsgebiet stellen müssen.

Beschreibung

Um als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen zu werden, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag aus dem Aussiedlungsgebiet stellen. Den Antrag müssen Sie vor der Ausreise nach Deutschland schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen. Wenn Sie einen Aufnahmebescheid erhalten, müssen Sie vor der Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Ihre Ausreise in das Bundesgebiet müssen Sie selbst organisieren und bezahlen.

Familienangehörige

Auf Ihren Antrag können Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte, Ihre Kinder, Enkelkinder oder Urenkelkinder in den Aufnahmebescheid einbezogen werden und gemeinsam mit Ihnen im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens einreisen.

Diese Personen müssen, wenn sie volljährig sind, also ab einem Alter von 18 Jahren, Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Der Antrag auf Einbeziehung Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten in den Aufnahmebescheid kann nur genehmigt werden, wenn die Ehe seit mindestens 3 Jahren besteht.

Werden Ihre Familienangehörigen in den Aufnahmebescheid einbezogen, können diese nach Erhalt eines Visums gemeinsam mit Ihnen im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens einreisen.

Sie können die Einbeziehung Ihrer im Herkunftsgebiet verbliebenen Familienangehörigen auch noch nach Ihrer eigenen Ausreise gesondert beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wurden vor dem 01.01.1993 geboren.
  • Sie hatten Ihren Wohnsitz durchgehend in
    • einem Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion oder
    • einer anderen Region wie den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten, Danzig, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China. 
  • Sie stammen von einem oder einer deutschen Staatsangehörigen oder einem oder einer deutschen Volkszugehörigen ab.
  • Sie können ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise nachweisen.
  • Sie besitzen deutsche Sprachkenntnisse, die für ein einfaches Gespräch ausreichen.
  • Sie erfüllen die Anforderungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG). Achten Sie hierbei auch auf die Ausschlusstatbestände, die in § 5 des Bundesvertriebenengesetzes geregelt sind.

Ihre Familienangehörigen (Ehepartnerin und Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Ehe mit der nichtdeutschen Ehegattin oder dem nichtdeutschen Ehegatten besteht seit mindestens 3 Jahren.

Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre volljährigen Kinder verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz können Sie schriftlich oder online stellen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie den Antragsvordruck von der Internetseite des BVA herunter und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antragsvordruck auch schriftlich beim BVA anfordern.
  • Füllen Sie den Antragsvordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim BVA ein.
  • Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des BVA.

Online-Antragstellung:

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer sowie ein Smartphone mit der AusweisApp oder ein Kartenlesegerät.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als digitale Kopie hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des BVA.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:

  • können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen und in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
  • Nach Ihrer Einreise begeben Sie sich zur Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland, einer Außenstelle des BVA. Ihre Identität wird dort überprüft.
  • Dann wird das Verteilungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
  • Auf Wunsch können Sie im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung zur Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch abgeben.
  • Nach Übersendung der Meldebestätigung Ihres neuen Wohnortes stellt Ihnen die Außenstelle des BVA in Friedland eine Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Spätaussiedlereigenschaft aus.

Fristen

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer beträgt mehrere Monate bis mehrere Jahre und ist unter anderem abhängig von der Mitwirkung und den Sprachkenntnissen der antragstellenden Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Geburtsurkunden für alle aussiedlungswilligen Personen,
    • gegebenenfalls Heiratsurkunden, Adoptionsurkunden und Scheidungsurkunden aller aussiedlungswilligen Personen,
    • Nachweis

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesverwaltungsamt Standort Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
+49 228 99358-91919
+49 228 99358-72304
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2024

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