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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Spätaussiedler, Beantragung der Aufnahme

Eine Aufnahme im Bundesgebiet ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Aussiedlungsgebiet im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen wird. Hierzu muss die Erteilung eines Aufnahmebescheids grundsätzlich aus dem Aussiedlungsgebiet beantragt werden.

Beschreibung

Sie können in Deutschland als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt werden, wenn Sie

  • von einer oder einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen abstammen,
  • vor dem 01.01.1993 geboren sind,
  • Ihren Wohnsitz durchgehend in den Aussiedlungsgebieten hatten,
  • ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt haben,
  • deutsche Sprachkenntnisse besitzen, die für ein einfaches Gespräch ausreichen,
  • keinen Ausschlusstatbestand nach dem Bundesvertriebenengesetz erfüllen.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich aus dem Aussiedlungsgebiet vor der Ausreise nach Deutschland. Der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler ist schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einzureichen. Entsprechende Antragsformulare sowie Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des BVA im Bereich Spätaussiedler. Das BVA prüft in diesem Aufnahmeverfahren, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um in der Bundesrepublik Deutschland als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt zu werden. Wenn Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen vom BVA einen Aufnahmebescheid erhalten haben, können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen und in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Ihre Einreise in das Bundesgebiet (zum Beispiel per Bahn, Bus oder Flugzeug) müssen Sie selbst organisieren und bezahlen.

Nach Ihrer Einreise in das Bundesgebiet werden Sie im Rahmen des Verteilungsverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland, einer Außenstelle des BVA, einem Bundesland zugewiesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dem Registrierungsverfahren aktuell eine Unterbringung in einer vom Bund finanzierten Transitunterkunft vorgeschaltet. Nach Übersendung der Meldebestätigung Ihres neuen Wohnortes stellt Ihnen die Außenstelle des BVA in Friedland eine Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Spätaussiedlereigenschaft aus. Mit dem Empfang dieser Bescheinigung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Anschluss können Sie kostenfrei an einem Integrationskurs teilnehmen.

Auf Ihren Antrag können Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte, Ihre Kinder, Enkelkinder oder Urenkelkinder in den Aufnahmebescheid einbezogen werden und gemeinsam mit Ihnen im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens einreisen. Diese Personen müssen, wenn sie volljährig sind (ab einem Alter von 18 Jahren), Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Der Antrag auf Einbeziehung Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten in den Aufnahmebescheid kann nur genehmigt werden, wenn die Ehe seit mindestens 3 Jahren besteht.

Sie können die Einbeziehung Ihrer im Herkunftsgebiet verbliebenen Familienangehörigen auch noch nach Ihrer eigenen Ausreise beantragen.

Voraussetzungen

Sie selbst:

  • Sie wurden vor dem 01.01.1993 geboren.
  • Sie hatten Ihren Wohnsitz durchgehend in den Aussiedlungsgebieten.
  • Sie stammen von einem deutschen Staatsangehörigen oder einem deutschen Volkszugehörigen ab.
  • Sie können ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise nachweisen.
  • Sie besitzen deutsche Sprachkenntnisse, die für ein einfaches Gespräch ausreichen.
  • Sie erfüllen keinen Ausschlusstatbestand nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder oder Urenkelkinder):

  • Die Ehe mit der nicht-deutschen Ehegattin oder dem nicht-deutschen Ehegatten besteht seit mindestens 3 Jahren.
  • Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre volljährigen Kinder verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz können Sie schriftlich stellen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Laden Sie den Antragsvordruck von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes online herunter und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antragsvordruck auch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt anfordern.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Bundesverwaltungsamt ein.
  • Per Post erhalten Sie unaufgefordert den jeweiligen Bearbeitungsstand und die Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:

  • können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen und in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
  • Nach Ihrer Einreise begeben Sie sich zur Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes in Friedland, einer Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes. Ihre Identität wird dort überprüft.
  • Dann wird das Verteilungsverfahren eingeleitet.
  • Sie werden einem Bundesland zugeteilt, wobei familiäre Bindungen, Arbeits-, Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
  • Auf Wunsch können Sie im Verteilungsverfahren eine Namenserklärung zur Anpassung des Vor- und Familiennamens an den deutschen Sprachgebrauch abgeben.
  • Nach Übersendung der Meldebestätigung Ihres neuen Wohnortes stellt Ihnen die Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland eine Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Spätaussiedlereigenschaft aus.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde:

  • Wenn Sie mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen beziehungsweise eine Klage zu erheben.

Fristen

  • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
  • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer beträgt mehrere Monate bis mehrere Jahre und ist unter anderem abhängig von der Mitwirkung und den Sprachkenntnissen der antragstellenden Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Geburtsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunden, Adoptionsurkunden, Scheidungsurkunden aller aussiedlungswilligen Personen
    • Nachweise der deutschen Volkszugehörigkeit; als Belege hier

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesverwaltungsamt Standort Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
+49 228 99358-91919
+49 228 99358-72304
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 11.04.2023

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