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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Device Identifier
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@eye-able.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Nationales Waffenregister, Beantragung einer Auskunft

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Nationalen Waffenregister gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.

Beschreibung

Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,

  • wer gerade besitzende Person der Waffe ist,
  • seit wann er die Waffe besitzt,
  • wo und von wem sie erworben wurde und
  • wie der Lebensweg der Waffe verlaufen ist.

Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:

  • Daten über die Waffenbehörde, von der Sie die Erlaubnis zum Besitzen/Tragen Ihrer Waffe bekommen haben. Das sind zum Beispiel
    • Name und
    • Anschrift.
  • Daten über Sie als besitzende Person. Das sind zum Beispiel:
    • Name,
    • Anschrift,
    • Geburtsdatum,
    • Geburtsort und
    • Staatsangehörigkeit.
  • Daten zu Ihrer Waffenerlaubnis, zum Beispiel zum/zur
    • Erlaubnisart
    • Erlaubnisgültigkeit
    • Erlaubnisstatus
  • Daten zu Ihrer Waffe. Das sind zum Beispiel:
    • Herstellername,
    • Modell,
    • Waffenkategorie und
    • Kaliberbezeichnung.
  • Daten zu Ihrem Waffenteil. Das sind zum Beispiel:
    • Herstellername,
    • Modell,
    • Waffenteilkategorie und
    • Wesentliches Waffenteil

Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

Voraussetzungen

Anträge auf Auskunft können stellen:

  • Besitzer einer waffenrechtlichen Erlaubnis (an der gegebenenfalls eine Waffe hängt) beziehungsweise Personen, welche aus sonstigen Gründen eingespeichert sein können

Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister können Sie schriftlich, online oder persönlich beantragen. Sie können den schriftlichen Antrag per Post oder persönlich vor Ort beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.
Schriftliche Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular gemeinsam mit der Beglaubigung des Personalausweises oder der beglaubigten Unterschrift und gegebenenfalls weiteren geforderten Unterlagen per Post an das BVA.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, sendet Ihnen das BVA die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post zu.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, sendet Ihnen das BVA die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post zu.

Persönliche Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des BVA und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Legen Sie alle weiteren geforderten Unterlagen hinzu.
  • Ihren vollständig ausgefüllten Antrag können Sie persönlich beim BVA in Köln einreichen. Sie müssen dann Ihren gültigen Ausweis mitnehmen. 
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, sendet Ihnen das BVA die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post zu.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Kalenderwochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Identitätsnachweis durch:
      • amtlich Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf dem Antragsformular oder
      • eine amtlich beglaubigte Kopie von der Vorderseite und Rückseite Ihres gültigen

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
+49 221 758-0
+49 221 758-2823
Bundesverwaltungsamt (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2024

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