:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Abgrabung, Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.

Beschreibung

Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“) genehmigungsfrei sein.

Dennoch müssen die für einen Abgrabungsantrag erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Die Gemeinde kann jedoch binnen eines Monats nach Einreichung eine vorläufige Untersagung beantragen.

Auch wenn das Vorhaben keiner Genehmigung bedarf, muss es alle zu beachtenden Vorschriften einhalten.

Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen genügt für ein Abgrabungsverfahren die Einreichung der für einen Abgrabungsantrag erforderlichen Unterlagen, ohne dass eine Abgrabungsgenehmigung benötigt wird:

  • Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält,
  • für eine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Abgrabung wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans durchgeführt,
  • die Abgrabung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften nicht und
  • die Erschließung ist gesichert.

Die Gemeinde kann jedoch bei der unteren Abgrabungsbehörde eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beantragen.

Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde ein, in deren Gebiet das Abgrabungsgrundstück liegt.
  • Die Unterlagen entsprechen denen eines Abgrabungsantrags nebst Abgrabungsplan und sind in dreifacher Ausfertigung und unter Verwendung der vorgegebenen Formulare einzureichen.
  • Benachrichtigen Sie spätestens mit der Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde die Nachbarn des Abgrabungsgrundstücks vom Abgrabungsvorhaben. Besser ist es, wenn Sie die Nachbarn bereits vorab beteiligen, indem Sie diesen den Abgrabungsplan zur Zustimmung vorlegen.
  • Die Gemeinde kann binnen eines Monats nach Einreichung der Unterlagen die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangen. Dies führt dazu, dass die Unterlagen automatisch als Bauantrag weiterbehandelt werden, sofern Sie dies auf dem Bauantragsformular entsprechend vermerkt haben. Für die Prüfung und Entscheidung über den Bauantrag ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
  • Die Gemeinde kann Ihrem Vorhaben nur entgegentreten, indem sie binnen eines Monats ab Einreichung der Unterlagen eine vorläufige Untersagung der Ausführung der Abgrabung beantragt. Über einen solchen Antrag hat dann die untere Abgrabungsbehörde zu entscheiden.
  • Beantragt die Gemeinde hingegen nicht binnen eines Monats eine vorläufige Untersagung der Ausführung der Abgrabung oder erklärt sie, dass eine vorläufige Untersagung nicht beantragt wird, ist ihr Vorhaben genehmigungsfrei.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Abgrabungsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

  • Die Unterlagen können unter Verwendung des Online-Assistenten digital gestellt werden. Die vorgegebenen Formulare werden durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
  • Der Abgrabungsplan wird im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
  • Die Unterlagen gelangen zunächst zur unteren Abgrabungsbehörde, die sie unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiterleitet. Die Monatsfrist, nach deren Ablauf das Vorhaben genehmigungsfrei ist, beginnt mit Einreichung der digitalen Unterlagen.

Hinweise

Sofern Ihr Abgrabungsvorhaben keiner Genehmigung bedarf, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreiheit vorliegen und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Beachten Sie, dass Sie den Abgrabungsbeginn spätestens eine Woche vorher bei der unteren Abgrabungsbehörde anzeigen müssen.

Fristen

Es gibt grundsätzlich keine Fristen.

Wollen Sie mit der Ausführung aber erst mehr als vier Jahre, nachdem die Abgrabung zulässig geworden ist, beginnen, müssen Sie erneut die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Bearbeitungsdauer

Beantragt die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen eine vorläufige Untersagung, dürfen Sie mit der Ausführung beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan

    (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)

  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formblatt siehe unter "Formulare")
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Je nach beantragter Abgrabung können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dies insbesondere dann, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Aub
Marktplatz 1
97239 Aub
+49 9335 9710-10
+49 9335 9710-44
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 29.02.2024

Infobereiche