:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Krippengeld, Beantragung

Sie können Krippengeld beantragen, wenn Ihre Kinder eine Krippe besuchen.

Beschreibung

Eltern können für ihre Kinder bereits ab dem ersten Geburtstag (Leistungsbeginn: Kalendermonat, der auf die Vollendung des ersten Lebensjahres folgt) bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, das Bayerische Krippengeld erhalten.

Mit dem Krippengeld werden Eltern mit monatlich bis zu 100 EUR pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren.

Voraussetzungen

  • Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet.
  • Das Krippengeld setzt voraus, dass das Kind in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Einrichtung betreut wird oder für das Betreuungsverhältnis in Tagespflege eine Förderung nach dem BayKiBiG erfolgt.
  • Für die Betreuung fallen Elternbeiträge an und diese werden von den Antragstellern selbst getragen.
  • Die Einkommensgrenze von 60.000 Euro wird nicht überschritten. Sie erhöht sich um 5.000 Euro für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug.

Verfahrensablauf

Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt nur auf Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Den Antrag können Sie entweder schriftlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare oder online stellen (siehe unter „Formulare“ und „Online-Verfahren“).

Der Antrag ist grundsätzlich von beiden Elternteilen zu unterschreiben (Ausnahme: Alleinerziehende).

Nach erfolgreicher Prüfung durch das ZBFS erfolgt die Auszahlung direkt an die Antragsteller.

Hinweise

Änderungen von persönlichen Daten müssen dem ZBFS mitgeteilt werden (z. B. das Überschreiten der selbst ermittelten Einkommensgrenze, die Erstattung/Übernahme der Elternbeiträge durch andere öffentliche Stellen oder die Auflösung des Betreuungsvertrages mit der Kindertageseinrichtung oder Tagespflege).

Fristen

Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn gestellt werden. Ein zuvor gestellter Antrag ist unbeachtlich und muss dann erneut gestellt werden.

Das Krippengeld kann rückwirkend für höchstens 12 Kalendermonate gewährt werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, gestellt wird. Befindet sich das Kind seit dem ersten Geburtstag oder früher in der Betreuung, sollte der Antrag spätestens im Kalendermonat nach der Vollendung des zweiten Lebensjahres gestellt werden. Bei einer späteren Antragstellung kann nicht mehr die volle Leistung bewilligt werden. Bei einer Antragstellung nach dem 31.08. des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird, ist die Gewährung des Krippengeldes nicht mehr möglich.

Bearbeitungsdauer

ca. 4-6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
  • Kopie des Betreuungsvertrags oder – sofern ein solcher nicht vorliegt – des Gebührenbescheides
  • Gegebenenfalls fordert das ZBFS Einkommensunterlagen an. Bitte die Einkommensunterlagen nur auf Anforderung übermitteln.

Kosten

keine

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03
+49 921 605-3903
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 20.06.2023

Infobereiche