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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Studium der Pharmazie, Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen

Die Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem der Antragsteller für das Pharmaziestudium eingeschrieben oder zugelassen ist. In Bayern ist das das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern.

Beschreibung

Das Landesprüfungsamt rechnet gemäß § 22 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) auf Antrag

  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Inland betriebenen verwandten Studiums sowie
  • Studienzeiten und Studienleistungen eines im Ausland betriebenen Pharmaziestudiums oder verwandten Studiums

an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

Hinweise

Liegt eine Einschreibung oder Zulassung für das Pharmaziestudium noch nicht vor, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem die antragstellende Person geboren ist.

Ergibt sich weder aufgrund einer Einschreibung/Zulassung noch aufgrund des Geburtsortes in Deutschland eine Zuständigkeit, erfolgt die Anrechnung durch das Hessische Landesprüfungsamt.

Bearbeitungsdauer

2-4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Studienverlaufsbescheinigung
  • Hochschulzugangsberechtigung oder Bescheid über die Anerkennung einer im Ausland bestandenen Reifeprüfung durch die Zeugnisanerkennungsstelle
  • Dokumente zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
    • Praktikumsscheine/Leistungsnachweise/Zeugnisse über bestandene Prüfungen und/oder
    • Gleichwertigkeitsbescheinigungen (Äquivalenzbescheinigung) zu Veranstaltungen bei verwandten Studiengängen und/oder
    • Unterlagen über Studiengang im Au
    • ggf. Anrechnungsbescheid eines anderen Landesprüfungsamtes

Kosten

  • Anerkennung von Studienleistungen auf ein Studium der Pharmazie, die keine Studienzeitanrechnung rechtfertigen (extern oder Ausland): 15,00 EUR
  • Anerkennung von Scheinen auf ein Studium der Pharmazie unter Anrechnung auf
    • ein Semester (extern): 25,00 EUR
    • zwei Semester (extern): 40,00 EUR
    • drei Semester (extern): 50,00 EUR
    • vier Semester (extern): 60,00 EUR
    • ein Semester (Ausland): 25,00 EUR
    • zwei Semester (Ausland): 40,00 EUR
    • drei Semester (Ausland): 50,00 EUR
    • vier Semester (Ausland): 60,00 EUR
  • Anerkennung von Prüfungen (Gebühr wird bei Prüfungsanerkennung von einem oder mehreren Fächern zusätzlich zu der o.g. genannten Gebühr erhoben):
    • eine Prüfung: 20,00 EUR
    • zwei Prüfungen: 30,00 EUR

Regionale Ergänzung - Studium der Pharmazie, Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen

Zuständiges Amt

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 08.01.2024

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