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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen, Beantragung der Einstellung von Personal und des Abschlusses von Kooperationsverträgen

Der Freistaat Bayern stellt zusätzliche Haushaltsmittel für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bzw. für Abschlüsse von Kooperationsverträgen mit externen Partnern für die Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen zur Verfügung.

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen – soweit dies organisatorisch möglich ist - zunächst eine Deutschklasse. In Deutschklassen erfolgt eine intensivierte Sprachförderung, Werteerziehung und kulturelle Bildung. Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler so vorzubereiten, dass sie anschließend dem Unterricht in einer Regelklasse der Jahrgangsstufe folgen können, in die Schulpflichtige gleichen Alters eingestuft sind.

Der Unterricht in Deutschklassen für die in Frage kommenden Schularten umfasst mehrere Wochenstunden "Sprach- und Lernpraxis", die im Rahmen der Stundentafeln für die einzelnen Jahrgangsstufen der Deutschklassen ausgewiesen sind (vgl. Anlage 2 zu § 9 GrSO bzw. Anlage 2 zu § 11 MSO). "Sprach- und Lernpraxis" umfasst eine flexible Sprach- und Lernförderung und weitere Angebote zur kulturellen Bildung. Im Bereich der "Sprach- und Lernpraxis" werden die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt. Zur Erreichung dieses Zieles werden Beschäftigte zusätzlich zu dem eingesetzten Lehrpersonal eingestellt bzw. Kooperationsverträge mit externen Partnern, die ihr qualifiziertes Personal dafür abstellen, geschlossen.

Voraussetzungen

Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können Schulen die Einstellung von Personen für die "Sprach und Lernpraxis" in Deutschklassen und den Abschluss von Kooperationsverträgen mit externen Partnern bei den Bezirksregierungen beantragen.

Verfahrensablauf

Die Schulen reichen die Einstellungsunterlagen über das zuständige Staatliche Schulamt bei der Regierung ein. Vor der Beantragung einer Einstellung bzw. eines Kooperationsvertrages ist ein Antrag auf Genehmigung von Stunden für die Sprach- und Lernpraxis über das Staatliche Schulamt bei der Regierung zu stellen. Die Regierung fertigt den Arbeitsvertrag bzw. den Kooperationsvertrag aus und veranlasst die Entgeltzahlung.

Hinweise

Der Dienstantritt des in der „Sprach- und Lernpraxis“ eingesetzten Personals kann erst nach der Genehmigung der Stunden, bei Einzelarbeitsverträgen erst nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und nach der Unterzeichnung einer Befristungsvereinbarung erfolgen.

Fristen

Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung bzw. die Personalkostenerstattung bei Kooperationsverträgen zeitgerecht erfolgen können.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Für den Abschluss eines Kooperationsvertrages (Formblätter siehe unter "Formulare"):
    • Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Kooperationsvertrag in 2-facher Ausfertigung im Original
    • Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Datenblatt in 2-facher Ausfertigung im Original
    • Sprach-/Lernpraxis Deutschklassen – Leistungsbeschreib
    • Für den Abschluss eines TV-L-Einzelvertrages (soweit Formblätter bereitgestellt werden finden Sie diese unter "Formulare"):
      • Antrag auf Abschluss eines Arbeitsvertrages
      • Dienstbeginnsanzeige
      • Kopie des Personalausweises
      • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (Belegart OE; erforderlich für alle P

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 15.03.2024

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