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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
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bunny.net/privacy

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung, Beantragung einer Anerkennung

Die Regierung der Oberpfalz erteilt die amtliche Anerkennung für Träger, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen.

Beschreibung

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen hierfür die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (Fahreignung). Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, wird dieser durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung überprüft. Sind die Eignungszweifel aufgrund Alkohol- oder Drogenauffälligkeit entstanden, kann die Begutachtungsstelle den Kunden im Anschluss an die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung empfehlen.

Diese Kurse werden Trägern durchgeführt, die hierfür amtlich anerkannt sein müssen.

Voraussetzungen

  1. Antrag (E-Mail an wirtschaft@reg-opf.bayern.de)
  2. Voraussetzungen der Anlage 15 zu § 70 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  3. Voraussetzungen der Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 70 FeV) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110), zuletzt geändert durch Verlautbarung vom 11. März 2020 (VkBl. S. 215)

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an wirtschaft@reg-opf.bayern.de) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Bearbeitungsdauer

6-8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Rechtsform des Trägers, Name der juristischen Person (Registereintrag)
  • Informationen über die Organisation und die Leitung des Trägers, seine Tätigkeiten und seine Beziehungen zu einer übergeordneten Organisation (Organigramm und Angaben der Schlüsselpositionen in der Leitung des Trägers, Befugnisse und Zuständigkeiten)
  • Anschriften aller Stellen, in denen Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung durchgeführt werden sollen, im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Anerkennungsbehörde (Liste/Aufstellung)
  • Aufstellung über bereits vorliegende Anerkennungsbescheide unter Angabe der Anerkennungsbehörde, Aktenzeichen und Datum der Anerkennung, soweit bereits eine andere Anerkennung erteilt wurde (Vorlage von Kopien der Anerkennungsbescheide nach Aufforderung)
  • Nachweis der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit des Trägers (Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei Geschäftsjahre + Konzept, Infrastruktur, Personal, Aktenführung und Rechnungslegung, Kooperation mit Dritten, Kontrollsystem)
  • Sicherstellung der personellen Ausstattung mit einer ausreichenden Anzahl von Kursleitern


    Anforderungen an Kursleiter

    • Nachweis Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss
    • Nachweis verkehrspsychologische Ausbildung an einer Universität oder gleichgestellten
    • Nachweis der Aufrechterhaltung der Kursleiterqualifikation
    • Nachweis der sachlich-räumlichen Ausstattung (Liste/Aufstellung + Miet-/ Nutzungsvertrag/ Grundriss/ Fotos der Räumlichkeiten)
    • Bestätigung, dass der Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nicht zugleich Träger von Maßnahmen der Fahrausbildung oder Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung ist.
    • Bestätigung der wissenschaftlichen Grundlage und der Geeignetheit der Kurse durch eine unabhängige Stelle
    • Vorlage eines Gutachtens durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie nach § 72 Absatz 2 Nummer 3 FeV

Kosten

Rahmengebühr: 128,00 bis 2 556,00 €

Zuständiges Amt

Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.10.2023

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