Leistungen
Arzneimittelherstellung, Beantragung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen
Beschreibung
Wer Gewebe gewinnen oder Laboruntersuchungen in diesem Zusammenhang durchführen will, muß eine Erlaubnis nach § 20b Arzneimittelgesetz (AMG) beantragen.
Die Anzeige kann formlos per E-Mail an die zuständige Regierung gesendet werden:
- Regierung von Oberfranken - zuständig für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
- Regierung von Oberbayern - zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben.