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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb, Anzeige

Haben Sie aufgrund eines Todesfalles Vermögen erworben, so müssen Sie diesen Erwerb dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzeigen.

Beschreibung

Bei der Erbschaftsteuer wird der einzelne Erwerb von Todes wegen besteuert. Deshalb sind Sie verpflichtet, wenn Sie Vermögen im Rahmen eines Todesfalles erhalten, diesen Erwerb dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen.

Die Mitteilung ist auch dann erforderlich, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Erwerb die Freibeträge nicht übersteigt. Auch wenn der Erblasser in Deutschland keinen Wohnsitz hatte oder Sie nur in Ausland befindliches Vermögen erworben haben, sind Sie weiterhin zur Anzeige verpflichtet.

Eine Anzeige ist dann nicht erforderlich, wenn Sie das Vermögen aufgrund einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) erhalten haben. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehört.

Sie sollten dabei die folgenden Punkte angeben:

  • Vorname, Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers
  • Ihren Vornamen, Familiennamen, Beruf und Ihre Anschrift,
  • Todestag und Sterbeort des Erblassers,
  • Gegenstand und Wert Ihres Erwerbes,
  • Rechtsgrund für Ihren Erwerb (gesetzliche Erbfolge, Testament, Vermächtnis usw.),
  • Ihr persönliches Verhältnis zum Erblasser (Ehegatte, Verwandtschaftsgrad, Schwägerschaft usw.)
  • frühere Zuwendungen des Erblassers an Sie nach Art, Wert und Zeitpunkt der Zuwendung.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist bei dem Erbschaftsteuerfinanzamt einzureichen, in dessen Bezirk der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen unter "Für Sie zuständig" angezeigt, wenn Sie unter "Mein Ort" den Wohnsitz auswählen. Bei der Ermittlung des richtigen Amtes hilft Ihnen das Programm zur Finanzamtssuche (siehe "Weiterführende Links"). Zur Anzeige eines Erwerbs kann das vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.

Fristen

Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt zu erstatten, in dem Sie von Ihrem Erwerb erfahren haben.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Finanzamt Lohr a.Main
Rexrothstr. 14
97816 Lohr a.Main
+49 9352 850-0
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 10.11.2023

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