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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Lehrerfortbildung, Honorarabrechnung durch Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen

Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, für Förderschulen und für berufliche Schulen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung außerhalb der Dienstzeit eine Referententätigkeit übernehmen, können eine Vergütung bekommen.

Beschreibung

Nach der Ausbildung an der Universität und dem anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) bietet die staatliche Lehrerfortbildung mit ihren Angeboten auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene den Lehrkräften die Möglichkeit, auch nach der Ausbildung auf dem neuesten Stand der Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik bleiben zu können.

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich im Zeitumfang von zwölf Fortbildungstagen innerhalb von 4 Jahren fortzubilden. Einem Fortbildungstag ist ein Richtwert von jeweils etwa 5 Zeitstunden zugrunde zu legen. Für die Erfüllung der persönlichen Fortbildungsverpflichtung können Veranstaltungen auf allen Ebenen der Staatlichen Lehrerfortbildung sowie aus dem Angebot externer Anbieter besucht werden, insofern die Zustimmung des jeweiligen Dienstvorgesetzten vorliegt.

Die staatliche Lehrerfortbildung in Bayern gliedert sich nach Reichweite und Trägerschaft in die zentrale, regionale, lokale und schulinterne Lehrerfortbildung. Hinzu kommen noch Fortbildungsangebote einzelner Kommunen (z.B. die Pädagogischen Institute in München und Nürnberg) sowie Veranstaltungen zur Fortbildung von Religionslehrkräften, die in Zusammenarbeit mit den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften durchgeführt werden.

Die regionale Lehrerfortbildung wird je nach Schulart von den Regierungen bzw. den Ministerialbeauftragten durchgeführt, die lokale Lehrerfortbildung von den staatlichen Schulämtern. Sie richtet sich an die Lehrkräfte des jeweiligen Aufsichtsbezirks bzw. Zuständigkeitsbereichs.

Die Regierungen organisieren und gestalten eigenverantwortlich regionale Fortbildungsmaßnahmen für Grund- und Mittelschulen, für Förderschulen und für berufliche Schulen (mit Ausnahme der Fach- und Berufsoberschulen). Angeboten werden Halbtages, Tages- und Mehrtagesveranstaltungen.

Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen, die im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung außerhalb der Dienstzeit eine Referententätigkeit übernehmen, können ihre Leistung entsprechend der gültigen Honorarsätze für die staatliche Lehrerfortbildung vergütet bekommen.

Zur Abrechnung und Erstattung der Honorare ist ausschließlich das Formblatt unter „Formulare“ zu verwenden.

Hinweise

Bei dem Honorar handelt es sich um Nebeneinkünfte, die beim zuständigen Finanzamt anzugeben (Einkommensteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich) und von der Anordnungsstelle unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen dem Finanzamt anzuzeigen sind.

Bei Lehrkräften, die als Referenten in der staatlichen Lehrerfortbildung auftreten, ist von einer nebenamtlichen Tätigkeit auszugehen. Dies gilt nicht für Lehrkräfte, denen für ihre Referententätigkeit Entlastung im Hauptamt in Form von Anrechnungsstunden gewährt wird.

Eine Referententätigkeit, die im Rahmen der Dienstaufgaben des Hauptamtes erfolgt, wird nicht honoriert. Bei nebenamtlicher Referententätigkeit kann ein Honorar durch den jeweiligen Träger der Lehrerfortbildung bezahlt werden.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 24.05.2023

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