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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Hygienekontrolleur/Hygienekontrolleurin im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

In Bayern sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

Beschreibung

Sie sind überwiegend in folgenden Bereichen tätig:

  • Infektionsschutz
  • Infektionshygiene in Krankenhäusern und weiteren öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen
  • Trinkwasserhygiene, Badebeckenwasserhygiene, Badegewässerhygiene
  • Umwelthygiene
  • Überwachung der entsprechenden Einrichtungen, Ermittlungen, Beratung von Betreibern und Betroffenen, gegebenenfalls Veranlassung von Abhilfe- und Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung

Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung finden Sie unter "Weiterführende Links".

Die staatlichen Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der etwa zweijährigen Ausbildungsdauer werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin leisten sie Praktika in einem Krankenhaus sowie einem Badebeckenbetrieb und einer Trinkwasserversorgungsanlage ab. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 6) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mittlerer Schulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene förderliche Berufsausbildung
  • uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
  • Führerschein der Klasse B
  • fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis

Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:

  • gesundheitliche Eignung
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Verfassungstreue
  • charakterliche Eignung
  • Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich.

Verfahrensablauf

Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (das sind die Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (das sind die Städte München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.07.2024

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