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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Landespflegegeld, Beantragung

Pflegebedürftige Menschen können Landespflegegeld beantragen bzw. es kann für sie Landespflegegeld beantragt werden.

Beschreibung

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Damit unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen auf ganz besondere Weise: Mit dem Geld können sie sich selbst etwas Gutes oder den Menschen, die sich täglich um Sie kümmern, eine Anerkennung zukommen lassen. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes obliegt den pflegebedürftigen Menschen.

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro im Jahr und soll das Selbstbestimmungsrecht der pflegebedürftigen Menschen über die Gestaltung ihres Alltags hinaus stärken. Es dient nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung und wird deshalb nicht auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und von Teilhabebedarfen sowie auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.

Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es ist steuerfrei.

Beachten Sie: Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Voraussetzungen

Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die

  • mit ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung (Hauptwohnsitz) im Freistaat Bayern gemeldet sind und
  • an mindestens einem Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig waren, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben und
  • einen entsprechenden Antrag stellen.

Pflegegeldjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch mit den erforderlichen Unterlagen an das Landesamt für Pflege übermittelt werden.

Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Antragstellung per E-Mail nicht möglich ist. Ein per E-Mail gestellter Antrag wird nicht berücksichtigt.

Das Einreichen von elektronisch übermittelten Anträgen ist wegen der eindeutig zuordenbaren Unterschrift nur mit dem elektronischen Personalausweis (nPA), der über freigeschaltete Online-Funktionen verfügt, möglich.

Der Antrag ist entweder durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten oder Betreuer zu stellen.

Zur Fristwahrung müssen Sie den Antrag auch unvollständig bis zum 31.12. beim Bayerischen Landesamt für Pflege einreichen (ausschlaggebend für die Fristwahrung ist der Eingang beim Landesamt). Die fehlenden Unterlagen sind dann nachzureichen.

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober nach Ablauf des jeweiligen Pflegegeldjahres.

Beispiel: Sie haben am Anfang des Kalenderjahres 2023 einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2022/2023 (01.10.2022 – 30.09.2023) erfolgte kurz nach Bescheiderlass.

Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2023/2024 (01.10.2023 – 30.09.2024) erfolgt dann ab Oktober 2024.

Beachten Sie: Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Fristen

Der Antrag ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres (1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres) einzureichen.

Zur Fristwahrung muss der Antrag auch unvollständig oder formlos (nicht per E-Mail) gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zusammen mit dem Antrag sind vorzulegen:
    • eine Kopie des Bescheids oder Schreibens der gesetzlichen bzw. privaten Pflegekasse oder eines Trägers der Sozialhilfe über den Pflegegrad (das Gutachten des Medizinischen Dienstes – MD ist hierfür nicht ausreichend)
    • ggfs. eine Kopie der V

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
+49 9621 9669-0
+49 9621 9669-1111
Bayerisches Landesamt für Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 12.09.2023

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