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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Europäische Union
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Werkstätten für behinderte Menschen, Beantragung einer Förderung für Investitionskosten

Der Freistaat Bayern fördert die Schaffung, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen.

Beschreibung

Die Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, die aufgrund einer Behinderung nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Zweck der Förderung

Mit der Förderung soll gewährleistet werden, dass ausreichend zeitgemäße Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen für die berufliche Bildung und Beschäftigung zur Verfügung stehen. Damit wird auch schwerstbehinderten Menschen eine berufliche Bildung und Erwerbstätigkeit ermöglicht.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Träger/Betreiber anerkannter Werkstätten (Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie sonstige rechtsfähige und gemeinnützige Träger, sonstige private Träger sowie öffentlich-rechtliche Träger wie Vereine, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften).

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können (im Rahmen bestehender Ausgabenobergrenzen) Kosten für Neubau, Umbau, Erweiterung oder Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattung bzw. Erwerb eine Gebäudes zum Zwecke des Betriebs einer Werkstatt für behinderte Menschen, deren Umbau und Instandsetzung.

Art und Höhe der staatlichen Förderung

Der Förderanteil aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beträgt in der Regel 65 v.H. der förderfähigen Ausgaben und wird in der Regel als Zuschuss (80 v.H.) und Darlehen (20 v.H.) ausgereicht. Zudem sind Kostenobergrenzen, die pro Werkstattplatz einen Höchstfördersumme vorsehen, zu beachten.

Verfahrensablauf

Der Erstkontakt erfolgt schriftlich oder telefonisch mit der unter "Für Sie zuständig" genannten Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

Dort erfolgt die erste Abstimmung und Beratung zu Inhalt, Ziel und Förderfähigkeit des geplanten Projektes. Im weiteren Verfahren erfolgt die Koordination mit den anderen Zuwendungsgebern und Kostenträgern der Einrichtungen (Bezirk, Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit) sowie dem Bayerischen Sozialministerium.

Für den Erstkontakt mit dem Inklusionsamt ist die formlose Schilderung der Maßnahme mit Darlegung der bedarfsauslösenden Gründe ausreichend. Im weiteren Verfahren werden für die Prüfung der Fördervoraussetzungen die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Unterlagen notwendig.

Fristen

Anträge auf Investitionskostenförderung werden durch das Inklusionsamt einmal jährlich beim bayerischen Sozialministerium zur Aufnahme in das jeweilige Jahresförderprogramm angemeldet. Voraussetzung ist eine baufachliche und fachtechnische Vorprüfung durch die jeweiligen Fachstellen unter Einbeziehung des zuständigen Inklusionsamts. Diese Vorprüfung muss bis ca. Ende Januar abgeschlossen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer bis zur Anmeldung der Maßnahme (vgl. Ausführungen unter "Fristen") ist unterschiedlich und abhängig von der Qualität der Planungen durch den Träger sowie den Prüfkapazitäten der Fachstellen. Üblicherweise ist mit einer Dauer von einem halben bis zu einem Jahr zu rechnen.

Die Berücksichtigung der Maßnahme im Jahresförderprogramm ist abhängig von deren Dringlichkeit und den für diesen Zweck verfügbaren Haushaltsmitteln; ggf. entstehen Wartezeiten von mehreren Jahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Bedarfsanerkennung durch Sozialhilfeverwaltung des Bezirks
  • Raumprogramm (Musterraumprogramm bei Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich)
  • Kostenschätzung
  • Entwurfspläne
  • Beschaffungsplan (wird vom technischen Berater im Inklusionsamt bereitgestellt)

Kosten

Beratung, Antrags- und Bewilligungsverfahren sind kostenfrei.

Zuständiges Amt

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03
+49 921 605-3903
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 26.07.2022

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