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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Schwangere in Not, Beantragung von Hilfen

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ hilft schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden.

Beschreibung

Zweck der Förderung

Reichen die öffentlichen und privaten Hilfen, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern, im Einzelfall nicht aus, so kommen Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ in Betracht. Damit soll Schwangeren, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden.

Gegenstand

Berücksichtigungsfähig sind Ausgaben, die aus Anlass der Geburt eines Kindes entstehen und geeignet sind, die Austragung der Schwangerschaft wesentlich zu erleichtern (z. B. Umstandskleidung, Baby-Erstausstattung, Haushalts- und Einrichtungsgegenstände).

Berücksichtigungsfähig sind Ausgaben für einen Zeitraum bis zu 36 Monaten nach der Geburt des Kindes, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 48 Monaten.

Zuwendungsempfänger

Die Leistungen werden an Mädchen und Frauen ausgereicht, die im Zeitpunkt des Hilfeersuchens schwanger sind.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als auflösend bedingte Zweckzuwendungen. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem notwendigen Bedarf und den besonderen Umständen des Einzelfalls.

Voraussetzungen

  • Ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft, Vorliegen einer Notlage
  • Bereitschaft, Beratung in Anspruch zu nehmen
  • Hauptwohnung in Bayern
  • ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse

Verfahrensablauf

Eine Gesuchsstellung ist ausschließlich über eine der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sowie über die vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales freiwillig geförderten katholischen Beratungsstellen möglich.

Die Beratungsstelle überprüft die Leistungsvoraussetzungen und übermittelt bei deren Vorliegen alle notwendigen Informationen, Nachweise und Belege über ein Internetportal der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (Stiftungsverwaltung). 

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (Stiftungsverwaltung) prüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung an die Schwangere gegeben sind und schließt dann die Zuwendungsvereinbarung selbst.

Die Auszahlungen erfolgen bargeldlos auf ein von der Schwangeren genanntes Bankkonto. Auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren können Zahlungen auch an die Beratungsstelle oder sonstige Dritte geleistet werden.

Die Leistungsempfängerin hat gegenüber der Beratungsstelle, die beim Vertragsabschluss eingeschaltet war, die zweckentsprechende Verwendung mittels geeigneter Belege nachzuweisen.

Fristen

Das Hilfegesuch muss während der Schwangerschaft, also vor der Geburt des Kindes, gestellt werden.

Zuständiges Amt

„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ - Stiftungsverwaltung im Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
+49 921 605-1
Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Katholische Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2023

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