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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Web Inclusion GmbH

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info@eye-able.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Meisterbonus für bestandene schulische Fortbildungsprüfung, Auszahlung

Der Freistaat Bayern gewährt einen Bonus in Höhe von 3.000 Euro für einen Weiterbildungsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern oder für einen gleichgestellten Abschluss.

Beschreibung

Zweck

Die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften ist eine der großen künftigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen. Der Freistaat Bayern setzt hierzu im Bereich der schulischen beruflichen Bildung einen Anreiz: Junge Berufstätige und vergleichbar Qualifizierte, die eine Fortbildung an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern absolvieren, erhalten für ihren erfolgreichen Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus bzw. einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus).

Begünstigte

Den Meisterbonus erhalten Personen, die

  • mit Erfolg an einer Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule bzw. Fachakademie teilnehmen und dadurch zugleich oder nach einem gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Berufspraktikum den Berufsabschluss (Weiterbildungsabschluss) erlangen.
  • mit Erfolg als andere Bewerber (Externenprüfung) an einer Abschlussprüfung an einer bayerischen Fachschule bzw. Fachakademie teilnehmen.
  • mit Erfolg an der Übersetzerprüfung, der Dolmetscherprüfung oder der Übersetzer- und Dolmetscherprüfung in weiteren Sprachen, die nicht an Fachakademien für Fremdsprachenberufe in Bayern als Erste Fremdsprachen unterrichtet werden, beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilnehmen und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern wohnen oder beschäftigt sind

Höhe

Der Meisterbonus beträgt 3.000 Euro.

Voraussetzungen

  • Die Prüfung muss in Bayern mit Erfolg abgelegt worden sein.
  • Andere Bewerber (Externenprüfung) und Teilnehmer an der Übersetzerprüfung oder Dolmetscherprüfung müssen ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern haben

Verfahrensablauf

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen (= i.d.R. die Schulen und Fachakademien) ermittelt.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich. Von der Zeugniserteilung bis zur Auszahlung kann es mehrere Monate dauern.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Arbeitgebers (wenn kein Hauptwohnsitz in Bayern besteht)
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes (nach Aufforderung durch die zuständige Stelle)

Kosten

keine

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 15.03.2024

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