:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung, Beantragung einer Förderung in der Aufbauphase

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gewährt ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Mittel Zuwendungen (Zuschüsse) zu den förderfähigen Aufwendungen in der Aufbauphase der Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV-Teams).

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern hat ein erhebliches staatliches Interesse am Aufbau einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung in Bayern mit Leistungen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV), weil mehr Menschen ermöglicht werden soll, bis zuletzt im häuslichen Umfeld zu leben. Vertragsabschlüsse in der SAPV kommen nur zögerlich voran. Einer der Gründe dafür ist, dass SAPV-Teams notwendige Aufbauarbeiten wegen fehlender Geldmittel nur verzögert leisten können. Die bisherigen Erfahrungen mit der Anschubfinanzierung lassen darauf schließen, dass es die Förderung den SAPV-Teams ermöglicht, sich schnell in ihrem Versorgungsgebiet zu etablieren. Die Förderung wird daher fortgeführt.

Gegenstand

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gewährt ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Mittel Zuwendungen (Zuschüsse) zu den förderfähigen Aufwendungen in der Aufbauphase der SAPV-Teams Die Aufbauphase umfasst die Gründungsphase (Phase zwischen Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrags bis zum Vertragsabschluss) und die ersten Monate nach Vertragsabschluss. Die Gründungsphase eines SAPV-Teams ist nicht vom Leistungsumfang des Versorgungsvertrages umfasst. Die Aufbauphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE). Die Aufbauphase endet spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss. Die Förderung wird in der Aufbauphase über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ausgereicht.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind SAPV-Teams, denen die ARGE einen Versorgungsvertrag in Aussicht gestellt hat bzw. mit denen die ARGE einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. SAPV-Teams sind Teams, die ambulante spezialisierte palliativmedizinische und palliativpflegerische Leistungen einschließlich deren Koordination erbringen. SAPV-Teams müssen die Anforderungen des § 37b SGB V, der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20.12.2007), der Gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen nach § 132d Abs. 2 SGB V vom 23.06.2008 sowie des Mustervertrages der ARGE in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. SAPV-Teams, die sich ausschließlich der SAPV von Kindern und Jugendlichen widmen, können ebenfalls Zuwendungen nach dieser Förderinformation erhalten.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind Aufwendungen, die in der Aufbauphase eines SAPV-Teams notwendigerweise anfallen und nicht durch den Versorgungsvertrag mit der ARGE vergütet werden. Es handelt sich hierbei insbesondere um:

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben (z.B. Bürotechnik, Büromaterial, Telefonkosten)
  • Miete für Räumlichkeiten des SAPV-Teams während der Gründungsphase
  • Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Internetauftritt, Reisekosten).

Art und Höhe

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gewährt einen Zuschuss für den Aufbau von SAPV-Teams während der Aufbauphase in Höhe von maximal 15.000,00 Euro pro Team. Der Zuschuss wird im Wege der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Zuwendungsempfänger muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst tragen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zuwendung ist die schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) oder der Abschluss eines Versorgungsvertrages. Eine Inaussichtstellung bzw. ein Vertragsabschluss erfolgt, nachdem die ARGE die Anforderungen an das SAPV-Team und die Wirtschaftlichkeit des künftigen Betriebs des SAPV-Teams geprüft hat.

Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, können nicht gefördert werden. SAPV-Teams müssen daher erklären, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen wird.

Auf die Möglichkeit, die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns zu beantragen, wird verwiesen.

Voraussetzung für die Zuwendung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) ist, dass die Aufbauphase des SAPV-Teams nicht auf andere Weise finanziert werden kann. D. h. die Zuwendung ist subsidiär zu allen anderen Leistungen (vgl. Art. 23 Bayerische Haushaltsordnung - BayHO).

Verfahrensablauf

Antragstellung

Anträge sind an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) zu richten.

Bewilligung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlässt nach positiver Prüfung des Antrags einen Zuwendungsbescheid.

Auszahlung

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Für den Auszahlungsantrag ist das Formblatt "Auszahlungsantrag" zu verwenden. Der Zuschuss darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als er innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird.

Der Zuschuss darf darüber hinaus erst angefordert werden, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege behält grundsätzlich vom Zuschuss eine Schlussrate ein, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 2 bis 3 Monate nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Trägerschaft Die Rechtsform des SAPV-Teams ist exakt zu bezeichnen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z. B. Auszüge des Handels- oder Vereinsregisters).
  • detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen und des vorgesehenen Zeitraums enthalten. Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich und angemessen sein. Die Notwendigkeit der Förderung muss dargestellt werden.
  • Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages / Versorgungsvertrag Die schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages durch die ARGE oder der Versorgungsvertrag selbst ist beizulegen.
  • Aufstellung der Gesamtausgaben der beantragten Maßnahmen Die kalkulierten Gesamtausgaben müssen detailliert dargestellt werden. Es dürfen nur Ausgaben geltend gemacht werden, die in der Aufbauphase notwendigerweise anfallen und die nicht durch den Versorgungsvertrag der ARGE vergütet werden. Ausgaben, die antei
  • Finanzierung der Gesamtausgaben Es ist darzustellen, wie und von wem die Gesamtausgaben finanziert werden (z. B. Eigenmittel [mind. 10 %], Darlehen, Zuschüsse Dritter, Spenden, Zuschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege).
  • Konzept Das durch die ARGE geprüfte Konzept ist beizulegen.
  • Formblatt „Subventionserhebliche Tatsachen … - Erklärung“ Ist in elektronischer Form beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de anzufordern und vollständig auszufüllen.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 1
81667 München
+49 89 95414-0
+49 89 95414-9000
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023

Infobereiche