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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Dienstunfall, Beantragung der Anerkennung durch Beamte des Freistaats Bayern

Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Anerkennung als Dienstunfall muss beantragt werden.

Beschreibung

Die Unfallfürsorge ist Teil der beamtenrechtlichen Versorgung und wird nach den Art. 45 ff. des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) in Verbindung mit der Bayerischen Heilverfahrensverordnung (BayHeilvfV) gewährt. Die Unfallfürsorge umfasst insbesondere das Heilverfahren, Unfallausgleich und Unfallruhegehalt bei dienstunfallbedingter Ruhestandsversetzung.

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort. Als Dienst gilt auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Wegs zwischen Familienwohnung und Dienststelle.

Unfallfürsorge wird nicht gewährt, wenn der Verletzte den Dienstunfall pflichtwidrig vorsätzlich herbeigeführt hat.

Unfälle, aus denen Ansprüche auf Unfallfürsorge entstehen können, hat der Verletzte innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach Eintritt des Unfalles, am besten unverzüglich, bei seinem Dienstvorgesetzten (= in der Regel der Behördenleiter der Behörde, bei der der Beamte beschäftigt ist) schriftlich zu melden. Die Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen hat Vorrang gegenüber Beihilfe und privater Krankenversicherung.

Nach der Anerkennung des Dienstunfalls kann der Verletzte die notwendigen und angemessenen Kosten des unfallbedingten Heilverfahrens unter Vorlage der Belege (z. B. Arztrechnungen, ärztliche Verordnungen) unmittelbar bei der Bezügestelle Dienstunfall des Landesamtes für Finanzen geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Finanzen.

Voraussetzungen

Ein Beamter wird durch einen Unfall in Ausübung des Dienstes verletzt.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Unfall innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren Ihrem Dienstvorgesetzten (= in der Regel der Behördenleiter der Behörde, bei der der Beamte beschäftigt ist).

Dieser wird Ihnen i.d.R. die entsprechenden Formulare überreichen. Sollten Sie diese nicht von Ihrem Dienstvorgesetzten erhalten, finden Sie sie unter "Formulare".

Der Dienstvorgesetzte gibt die Unterlagen an das Landesamt für Finanzen weiter, welches über die Anerkennung als Dienstunfall und die Gewährung von Leistungen der Unfallfürsorge entscheidet. Ggf. wird zur Klärung medizinischer Fragen ein amts- oder fachärztliches Gutachten eingeholt.

Hinweise

Die Dienstunfallfürsorge gilt nur für Beamte des Freistaats Bayern. Arbeitnehmer wenden sich an die entsprechende Berufsgenossenschaft (i.d.R. Landesunfallkasse).

Fristen

Unfälle sind dem Dienstvorgesetzten innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren schriftlich zu melden.

Zuständiges Amt

Landesamt für Finanzen
Residenzplatz 3
97070 Würzburg
+49 931 4504-01
+49 931 4504-6798
Dienstvorgesetzte
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024

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