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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Preisüberwachung, Prüfung der Preise bei öffentlichen Aufträgen

Erhalten Sie von einer staatl., kommunalen oder anderen öffentl.-rechtl. Stelle einen Auftrag, müssen Sie bei der Preisbildung neben den vertragl. Vereinbarungen auch gesetzl. Vorschriften beachten. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann behördlich geprüft werden.

Beschreibung

Für die Aufträge von Bund, Land, Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten von bestimmten Ausnahmen abgesehen (z.B. Bauaufträge) besondere Preisvorschriften.

Danach dürfen für marktgängige und im Rahmen einer Ausschreibung angebotene Leistungen höchstens die im Verkehr üblichen Preise (Marktpreise) verlangt werden. Der öffentliche Auftraggeber darf also nicht schlechter als ein privater Kunde gestellt werden.

Soweit für eine Leistung kein Marktpreis ermittelt werden kann, weil diese etwa nur von einem Unternehmen angeboten und ausschließlich von der öffentlichen Hand nachgefragt wird, können die entstandenen Selbstkosten und ein vertraglich zu vereinbarender Gewinn (Selbstkostenpreis) abgerechnet werden. Detaillierte Kriterien zur Ermittlung des Selbstkostenpreises sind in den Preisvorschriften enthalten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen nachzuweisen, dass seine Preisforderung den Preisvorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung kann durch die Preisüberwachungsstelle der Regierung erfolgen, in deren Bezirk der Auftragnehmer seine Tätigkeit ausübt (i.d.R. Firmensitz). Die Preisüberwachungsstelle ist dabei u.a. berechtigt, den Betrieb des Auftragnehmers zu besichtigen und Einsicht in betriebliche Unterlagen, insbesondere des Rechnungswesens, zu nehmen.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2024

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