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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@eye-able.com

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Bürgerversammlung, Teilnahme

Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.

Beschreibung

Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.

Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss darüber hinaus innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 %, in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Entsprechende Antragsmöglichkeiten gelten in Gemeindeteilen, die bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung (18.01.1952) noch selbständige Gemeinden waren und in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auch in den Stadtbezirken. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten beinhalten. Die Einberufung einer Bürgerversammlung kann nur einmal im Jahr beantragt werden.

Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindeangehörigen erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.

Empfehlungen von Bürgerversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Aub
Marktplatz 1
97239 Aub
+49 9335 9710-10
+49 9335 9710-44
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2024

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