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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Web Inclusion GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Kurzzeitpflege für Pflegeversicherte, Beantragung

Sind Sie pflegebedürftig und können vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht für Sie die Möglichkeit, kurzzeitig in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden.

Beschreibung

Ist Ihre Pflege vorübergehend zu Hause nicht möglich, können Sie für kurze Zeit in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aufgenommen werden. 

Kurzzeitpflege ist zum Beispiel möglich

  • wenn die Person, die Sie häuslich pflegt, erkrankt ist oder
  • Ihre Wohnung durch Umbaumaßnahmen an die häusliche Pflege angepasst werden muss.
  • für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung des Pflegebedürftigen.

Die Pflegekasse zahlt bis zu 8 Wochen stationäre Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr.

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege von bis zu EUR 1.612 im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu EUR 1.612 aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Ersatzpflege auf insgesamt EUR 3.224 erhöht werden. (Stand: 2021)

Sie können die Kurzzeitpflege mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Ersatzpflege kombinieren. Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag ebenfalls verwendet werden, um beispielsweise die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu finanzieren. Die Ersatzpflege findet zuhause statt, während die Kurzzeitpflege in Ihren eigenen vier Wänden nicht möglich ist.

Die Kurzzeitpflege erfolgt in der Regel in einer dafür zugelassenen Einrichtung. Eine Übersicht erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Außerdem kann die Kurzzeitpflege auch in Einrichtungen erfolgen, die keine Zulassung zur pflegerischen Versorgung haben, wenn Ihre Pflegeperson in dieser Einrichtung oder in der Nähe eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt.

Während der Kurzzeitpflege wird Ihnen die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes weitergezahlt. Für den 1. und letzten Tag wird das volle Pflegegeld gezahlt.

Voraussetzungen

  • Sie können vorübergehend nicht zuhause gepflegt werden. 
  • Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
    • Haben Sie lediglich Pflegegrad 1, können Sie den Entlastungsbetrag beantragen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Reichen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle nach geeigneten Einrichtungen für die Kurzzeitpflege und den Kosten.
  • Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit der Einrichtung ab. 

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 Arbeitstage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 

Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis
    • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung)
    • gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen 
    • gegebenenfalls: Schwerb

Kosten

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Die Pflegekasse zahlt für pflegerische Leistungen der Kurzzeitpflege. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten der Kurzzeitpflege zahlen Sie selbst. Sofern der Entlastungsbeitrag noch nicht aufgebraucht ist, können diese Eigenanteile darüber erstattet werden.

Zuständiges Amt

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2022

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