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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Schengen-Visum, Beantragung und Verlängerung

Ein Schengen-Visum kann von einem Schengen-Mitgliedstaat für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an erteilt werden.

Beschreibung

Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird.

Für kurzfristige Aufenthalte (z.B. Touristen- oder Besuchsaufenthalte, Geschäftsreise) im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen oder für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet können sog. "Schengen-Visa" nach den Bestimmungen des Visakodex erteilt werden. Sie gelten dann nicht nur für das Bundesgebiet, sondern für das gesamte Schengengebiet. Sie berechtigen nicht zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet, es sei denn sie wurden zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt.

Visa für längere Aufenthalte werden als sog. "nationale" Visa erteilt (siehe "Verwandte Themen" – "Nationales Visum; Erteilung und Verlängerung").

Ausnahmen von der Visumpflicht gelten für Staatsangehörige von

  • Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, den USA,
  • Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und der
  • Republik Korea,

die unabhängig von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts stets ohne Visum einreisen dürfen.

Dies gilt auch für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, soweit sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.

Für Touristenaufenthalte (bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen) gilt für Angehörige vieler Staaten ebenfalls Visumfreiheit. Eine Erwerbstätigkeit ist während des visumfreien Aufenthalts nicht gestattet. Eine unmittelbare Verlängerung des Besuchsaufenthalts ist in aller Regel nicht ohne weiteres möglich.

Nähere Informationen über die Visumpflicht, Visumfreiheit und das Verfahren, die Schengen-Staaten und den Visakodex erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts (siehe "Weiterführende Links"). Grundsätzliche Auskünfte zu den Voraussetzungen des Visumverfahrens gibt auch die Ausländerbehörde.

Bitte beachten Sie:
Die deutsche Auslandsvertretung erteilt Visa entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen für den beantragten Zeitraum entsprechend den Angaben zum Aufenthaltszweck und zur Aufenthaltsdauer. Eine Visumsverlängerung ist nur möglich, wenn der Ausländer aufgrund des Vorliegens höherer Gewalt oder humanitärer Gründe, daran gehindert ist, das Schengen-Gebiet rechtzeitig zu verlassen oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen, die eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer rechtfertigen. Ein von der Ausländerbehörde nicht gestatteter Aufenthalt nach Ablauf des Visums ist strafbar! Die "Umwandlung" eines Visums in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis (dem Besucher wird z.B. eine Arbeitsstelle angeboten) ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich.

Für die Verlängerung eines Visums während eines Aufenthalts in Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde am Aufenthaltsort des Ausländers zuständig.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Reisedokument, das zum Überschreiten der Grenze berechtigt (Pass, Passersatz)
  • Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
  • Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten
  • Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
  • Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.

Fristen

Der Visumantrag muss rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Pass
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Verpflichtungserklärung, sowie über ausreichende Mittel für die Rückreise
  • Nachweis über Unterkunft oder ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für die Unterkunft
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über den Aufenthaltszweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts
  • ggf. weitere Unterlagen

Kosten

  • Erteilung: 60 Euro
  • Verlängerung eines Schengen-Visums über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 Euro

Zuständiges Amt

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.07.2022

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