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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Web Inclusion GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Rechtsreferendare, Personalverwaltung und Organisation der Ausbildung

Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung während der Dauer der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2 (Verwaltung), 4 (Wirtschaft), 5 (Arbeits- und Sozialrecht) sowie 7 (Steuerrecht).

Beschreibung

Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Verwirklichung des Rechts einzuführen. Am Ende der Ausbildung sollen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Lage sein, in der Rechtspraxis, soweit erforderlich nach einer Einarbeitung, eigenverantwortlich tätig zu sein und den vielseitigen und wechselnden Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden.

Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der viermonatigen Ausbildung bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie während des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern "Verwaltung", "Wirtschaft", "Arbeits- und Sozialrecht" oder "Steuerrecht" und nach Beendigung der Ausbildung bis zu ihrem Ausscheiden.

Alternativ kann die viermonatige Ausbildung bei der Öffentlichen Verwaltung auch für die Dauer von bis zu zwei Monaten bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht absolviert werden. Eine Ausbildung unmittelbar im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist nur während des Pflichtwahlpraktikums möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, während der ersten beiden Monate der Verwaltungsstation (einschließlich des letzten Monats der Justizstation) sowie alternativ während der Rechtsanwaltsstation das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaft Speyer unter Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst zu absolvieren.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks, soweit nicht die jeweilige Regierung zuständig ist. Die zuständige Regierung leitet den Vorbereitungsdienst insbesondere während der Verwaltungsstation sowie ggf. während des Pflichtwahlpraktikums oder des Speyer-Semesters. Ihr obliegt als personalverwaltende Stelle auch die Zuweisung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu den oben genannten Stellen.

Regionale Ergänzung - Rechtsreferendare, Personalverwaltung und Organisation der Ausbildung

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 20.07.2023

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