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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Internationaler Schüleraustausch, Informationen zu Schüleraustauschprogrammen

Im Rahmen des Internationalen Schulaustauschs können Schülerinnen und Schüler für einen kürzeren oder auch längeren Zeitraum an einer Gastschule im Ausland zur Schule gehen.

Beschreibung

Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Länder, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen sowie der Förderung des interkulturellen Verständnisses. Er umfasst sowohl Austauschmaßnahmen mit der Schule als auch Einzelaustauschmaßnahmen.

... mit der Schule

Zahlreiche bayerische Schulen bieten jedes Jahr im Rahmen einer internationalen Schulpartnerschaft einen Schulaustausch an, bei dem wechselseitige Besuche von Klassen oder Schülergruppen stattfinden. Kontaktaufnahme, Organisation und Durchführung der Maßnahmen liegen bei dieser Art des Austauschs in den Händen der jeweiligen bayerischen Schule und ihrer ausländischen Partnerschule.

... und allein

Der Individual- oder Einzelaustausch wird häufig ohne Beteiligung der Schule organisiert, z. B. privat oder durch Austauschorganisationen.

Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines Schüleraustauschs während des Schuljahres für ein bis zwei Wochen, mehrere Monate oder ein ganzes Schuljahr ins Ausland gehen möchten, können dafür beurlaubt werden.

Dazu muss während der Beurlaubung eine ausländische Schule, die der von der Schülerin oder dem Schüler besuchten Schulart entspricht, regelmäßig besucht werden.

Die Entscheidung, für einen längeren Zeitraum eine Schule im Ausland zu besuchen und in einer Gastfamilie im Ausland zu leben, sollte gut überlegt sein und mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften und der Schulleitung abgestimmt werden. Mit Blick auf die Schullaufbahn müssen vor einer möglichen Beurlaubung beispielsweise Fragen zum Nachholen von Leistungsnachweisen und/oder den Vorrückungsmodalitäten geklärt werden. Neben der Schulleitung und den Beratungslehrkräften an der Schule steht hier auch der Bayerische Jugendring (BJR) beratend zur Seite.

Weitere Informationen über die wichtigsten Austauschprogramme finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe „Weiterführende Links“). Dazu zählen:

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
80333 München
+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 26.03.2024

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