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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Liste der Sachverständigen, Beantragung der Eintragung durch Energiesachverständige

Architekten und Ingenieure, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bescheinigen, können die Eintragung in die Liste der Sachverständigen beantragen.

Beschreibung

In der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), der früheren Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV (ZVEnEV), ist die Anerkennung privater Sachverständiger vorgesehen, welche die Einhaltung bestimmter Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bescheinigen. Die Anerkennung der Sachverständigen erfolgt für Architekten durch Eintragung in eine von der Bayerischen Architektenkammer zu führenden Liste. Für Ingenieure erfolgt die Anerkennung durch Eintragung in eine von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu führenden Liste.

Die Entscheidung über die Eintragung trifft ein bei den jeweiligen Kammern eingerichteter Eintragungsausschuss. Bei dessen Entscheidung handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt.

Voraussetzungen

Im Hinblick auf die Bedeutung der auszuübenden Tätigkeit müssen die Sachverständigen über eine ausreichende Qualifikation verfügen, die der Eintragungsausschuss überprüft und feststellt.

Die Sachverständigen müssen weder bauvorlageberechtigt noch nachweisberechtigt im Sinne von Art. 61 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz bzw. eine Niederlassung in Bayern sind nicht erforderlich.

Ingenieure

Der Bewerber muss über ein abgeschlossenes Ingenieurstudium verfügen und ein im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 3 des Baukammerngesetzes (BauKaG) im Bauwesen tätiger Ingenieur sein. Im Bauwesen tätige Ingenieure sind nach dieser Vorschrift insbesondere solche Ingenieure, die in einer oder mehrerer Fachrichtungen des Bauingenieur-, Vermessungs-, Wasserwirtschafts- oder Verkehrswesens, der Ingenieurgeologie, der Bauphysik, der Energie-, Heizungs-, Klima-, Ver- und Entsorgungs-, Sanitär-, Telekommunikations-, Elektro- und Lichttechnik, der Förder- und Lagertechnik oder der Arbeitssicherheit an baulichen Anlagen tätig sind. Die Bewerber müssen über eine mindestens dreijährige zusammenhängende Berufserfahrung in der Erstellung oder Prüfung von Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes (Bilanzverfahren) oder (und) in der energetischen Planung oder Bewertung von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung verfügen.

Architekten

Der Bewerber muss zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach Art. 1 Abs. 1 des Baukammerngesetzes (BauKaG) berechtigt sein und über eine mindestens dreijährige zusammenhängende Berufserfahrung in der Erstellung oder Prüfung von Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes (Bilanzverfahren) verfügen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Objektliste zum Nachweis der mindestens dreijährigen zusammenhängenden Berufserfahrung in der Erstellung oder Prüfung von Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes (Bilanzverfahren) oderfür Ingenieure in der energetischen Planung oder Bewertung vo
  • Nachweis über Zahlung der Gebühren (Architekten und Ingenieure)
  • Diplom- oder Bachelor- und ggf. Masterurkunde als beglaubigte Kopie/n sowie Abschlusszeugnis als einfache Kopie
  • ergänzend zur Objektliste drei Projektbeschreibungen mit näheren Angaben zu den wesentlichen Grundlagen und Ergebnissen der jeweiligen Nachweise bzw. Bewertungen, zu Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad des jeweiligen Objekts
  • Führungszeugnis (Ingenieure, falls noch nicht Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau) Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein

Kosten

  • Architekten: 120 EUR
  • Ingenieure: 200 EUR für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; 360 EUR für Nichtmitglieder

Zuständiges Amt

Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstr. 4
80637 München
+49 89 139880-0
+49 89 139880-55
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0
+49 89 419434-20
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.03.2024

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