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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Rechtsanwaltskammer, Beantragung der Aufnahme als europäische/-r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Die dauerhafte Niederlassung eines europäischen Rechtsanwalts zur Berufsausübung in Deutschland erfordert die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer.

Beschreibung

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, die berechtigt sind, als Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zum Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) genannten Berufsbezeichnungen selbstständig tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte), dürfen sich in Deutschland dauerhaft zur Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates niederlassen.

Europäischer Rechtsanwalt ist, wer eine (oder mehrere) der folgenden Berufsbezeichnungen führen darf:

  • in Belgien: Avocat/Advocaat/Rechtsanwalt
  • in Bulgarien: Адвокат (Advokat)
  • in Dänemark: Advokat
  • in Estland: Vandeadvokaat
  • in Finnland: Asianajaja / Advokat
  • in Frankreich: Avocat
  • in Griechenland: Δικηγόρος (Dikigoros)
  • in Irland: Barrister / Solicitor
  • in Island: Lögmaur
  • in Italien: Avvocato
  • in Kroatien: Odvjetnik/ Odvjetnica
  • in Lettland: Zverinats advokats
  • in Liechtenstein: Rechtsanwalt
  • in Litauen: Advokatas
  • in Luxemburg: Avocat
  • in Malta: Avukat / Prokuratur Legali
  • in den Niederlanden: Advocaat
  • in Norwegen: Advokat
  • in Österreich: Rechtsanwalt
  • in Polen: Adwokat/Radca prawny
  • in Portugal: Advogado
  • in Rumänien: Avocat
  • in Schweden: Advokat
  • in der Schweiz: Advokat, Rechtsanwalt, Anwalt, Fürsprecher, Fürsprech / Avocat / Avvocato
  • in der Slowakei: Advokát / Komerèný právnik
  • in Slowenien: Odvetnik/ Odvetnica
  • in Spanien: Abogado / Advocat / Avogado / Abokatu
  • in der Tschechischen Republik: Advokát
  • in Ungarn: Ügyvéd
  • in Zypern: Δικηγόρος (Dikigoros).

Der Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer ist an die Rechtsanwaltskammer zu richten, in deren Bezirk sich der Bewerber niederlassen möchte.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer ist die Vorlage einer Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zum Anwaltsberuf. 

Niedergelassene europäische Rechtsanwälte müssen die deutschen Berufspflichten beachten und die Berufsbezeichnung verwenden, die sie im Herkunftsstaat nach dortigem Recht führen dürfen. Wer danach berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" zu führen (wie z.B. in Österreich), muss zusätzlich die Berufsorganisation angeben, der er im Herkunftsstaat angehört (z. B. Rechtsanwaltskammer Wien).

Zugleich dürfen niedergelassene europäische Rechtsanwälte im beruflichen Verkehr die Bezeichnung "Mitglied der Rechtsanwaltskammer", nicht aber die Bezeichnung "europäischer Rechtsanwalt", verwenden.

Fristen

keine

 

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer entscheidet über Ihren Antrag nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in deutscher Sprache
  • Lebenslauf mit Lichtbild in deutscher Sprache
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über die Zugehörigkeit zum Anwaltsberuf
  • ggf. Nachweis über eine frühere Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft, als Rechtsbeistand oder als sonstiges Mitglied einer deutschen Rechtsanwaltskammer
  • beglaubigte Übersetzung aller fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache
  • Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden aus der Beratung im deutschen Recht in Deutschland erfasst In der Regel werden nur die standardisierten Bestätigungen der deutschen Versicherer anerkannt.

Kosten

Die Gebühr für die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beträgt 150 bis 500 Euro. Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter jährlicher Kammerbeitrag (etwa 200 bis 340 Euro jährlich) an. Die Gebühren und Beiträge können per Überweisung (auch mittels Online-Banking) bezahlt werden.

Regionale Ergänzung - Rechtsanwaltskammer, Beantragung der Aufnahme als europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Weiterführende Links

Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Zuständiges Amt

Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
+49 951 986200
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.02.2024

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