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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Markscheider, Beantragung der Anerkennung von "anderen Personen" für die Herstellung von sonstigen Unterlagen

Wenn an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde.

Beschreibung

Soweit für Betriebe der folgenden Bergbauzweige

  • Übertägige Aufsuchungs-oder Gewinnungsbetriebe
  • Betriebe mit Aufsuchung oder Gewinnung durch Bohrungen von über Tage
  • Kavernen-oder Porenspeicher
  • Betriebe mit Gewinnung in alten Halden

an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde; die Anerkennung erfolgt für eine oder mehrere der o.g. Bergbauzweige. Ein Risswerk ist nur dann nicht erforderlich, wenn der Bergbauunternehmer eine Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbilds von der zuständigen Bergbehörde erhalten hat.

Die zuständige Behörde prüft für die Anerkennung "als andere Person" für den jeweiligen Bergbauzweig:

  • ob körperliche Eignung und erforderliche Zuverlässigkeit vorhanden sind,
  • ob die erforderliche Berufsqualifikation vorliegt,
  • ob die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den jeweiligen Bergbauzweig vorhanden sind,
  • Erteilung oder Ablehnung der Anerkennung mit einem Bescheid.

Voraussetzungen

  • Anerkannte Abschlussprüfung in den Fachrichtungen Markscheidewesen, Bergvermessungswesen oder allgemeines Vermessungen einer Hochschule, Fachhochschule oder Technikerschule,
  • ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbener, als gleichwertig anerkannter berufsqualifizierender Abschluss,
  • eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung mit nachweislich überdurchschnittlicher Fachkunde,
  • eine mindestens dreijährige fachspezifische Berufstätigkeit im jeweiligen Bergbauzweig nach dem berufsqualifizierenden Abschluss,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit,
  • die körperliche Eignung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnisse der Abschlussprüfung bzw. Nachweis der Gleichwertigkeit bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands Alle Zeugnisse, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen vermessungs- und bergtechnischen Kenntnisse für den jeweiligen Bergbauzweig erworben wurden.
  • Bescheinigungen über die ausgeübte fachspezifische Berufstätigkeit im jeweiligen Bergbauzweig Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Führungszeugnis
  • ärztliche Bescheinigung

Kosten

ca. 300 Euro

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
+49 89 2162-0
+49 89 2162-2760
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2024

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