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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Landtags- und Bezirkswahl, Informationen

Der Bayerische Landtag und die Bezirkstage werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Beschreibung

Die Landtagswahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und nicht infolge Richterspruchs vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Die 180 Abgeordneten des Landtags werden nach einem "verbesserten Verhältniswahlrecht" gewählt. In jedem Stimmkreis (derzeit insgesamt 91) bestimmen die Wähler mit ihrer Erststimme nach dem Grundsatz der relativen Mehrheitswahl den jeweiligen Stimmkreisabgeordneten. Allerdings zieht der Bewerber mit den meisten Stimmen (anders als bei Bundestagswahlen) nur dann in den Landtag, wenn die Partei oder Wählergruppe, für die er antritt, landesweit die 5-%-Hürde überspringt. Unabhängige (nicht für eine Partei oder Wählergruppe antretende) Bewerber gibt es bei der Landtagswahl nicht. Mit der Zweitstimme haben die Wähler die Wahl zwischen den einzelnen Bewerbern auf den Listenwahlvorschlägen der Parteien oder Wählergruppen, die für jeden der sieben Wahlkreise (Regierungsbezirke) aufgestellt werden. Damit können die Wähler anders als bei der Bundestagswahl nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so auf die Reihenfolge der Kandidaten Einfluss nehmen. Zur Ergebnisermittlung werden (ebenfalls im Unterschied zum Bundesrecht) Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Auf die nach einem bestimmten Proporzsystem errechneten Gesamtsitze eines Wahlkreisvorschlags werden die direkt in den Stimmkreisen erworbenen Sitze angerechnet und der Rest der Mandate aus der Wahlkreisliste vergeben. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Sitzzahl des Landtags erhöhen. Im Ergebnis bleibt somit das Verhältnis der Stimmenanteile gewahrt.

Die Zuteilung der Abgeordnetenmandate an die Wahlkreise und die gegebenenfalls erforderlich werdenden Anpassungen bei der Stimmkreiseinteilung müssen in Umsetzung wahlrechtlicher Vorgaben vor jeder anstehenden Wahl erfolgen.

Die Wahlen zu den Bezirkstagen finden zusammen mit der jeweiligen Landtagswahl statt. Es sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie nach dem Landeswahlgesetz Landtagsabgeordnete auf den jeweiligen Bezirk treffen. Die Wahl erfolgt im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen und in der gleichen Form wie die der Landtagswahl. Die Stimmzettel werden zur Unterscheidung von denen der Landtagswahl in einer anderen Farbe ausgegeben. Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht für die Sitzeverteilung bei der Bezirkswahl keine 5-%-Sperrklausel.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 11.07.2023

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