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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Erhalt

Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente.

Beschreibung

Nach einem Versicherungsfall haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wenn Ihnen der volle Arbeitsmarkt verschlossen ist, wird Ihnen eine Vollrente gewährt. Diese beträgt zwei Drittel Ihres Jahresgehalts.

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erhalten Sie eine Teilrente. Diese wird prozentual berechnet und richtet sich nach:

  • dem Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit
  • der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes
    • Der Jahresarbeitsverdienst ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.

Als Versicherungsfälle gelten:

  • Arbeitsunfälle,
  • Wegeunfälle (zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit),
  • Berufskrankheiten.

Sie erhalten eine Rente, wenn:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle dauerhaft sinkt (MdE),
  • sich die Folgen früherer Versicherungsfälle mit der Zeit verschlimmern.

Die MdE gibt an, in welchem Ausmaß Ihre Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird Ihr gesamtes Arbeitsleben berücksichtigt.

Bei jugendlichen Versicherten beruht die MdE auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.

Es gibt Mindest- und Höchstgrenzen für den Jahresarbeitsverdienst. Die Mindestgrenze liegt bei volljährigen Personen bei 60 Prozent der aktuellen Bezugsgröße. Dabei handelt es sich um das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Höchstgrenze für den Verdienst gilt das Doppelte der Bezugsgröße im Jahr des Unfalls.

Voraussetzungen

Wenn Sie gesetzlich unfallversichert sind, haben Sie unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Rente:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist gemindert:
    • infolge eines oder mehrerer Versicherungsfälle,
    • über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus,
    • um mindestens 20 Prozent.

Verfahrensablauf

Wenn Sie infolge eines Unfalls Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben:

  • Suchen Sie nach Ihrem Unfall eine Durchgangsärztin beziehungsweise einen Durchgangsarzt auf.
    • Dieses ärztliche Fachpersonal ist auf die Diagnose von Unfallverletzungen spezialisiert.
    • Über die nächstgelegene Durchgangsärztin beziehungsweise den nächstgelegenen Durchgangsarzt informieren Sie sich bei Ihrem Unternehmen oder Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Die Meldung an die gesetzliche Unfallversicherung erfolgt automatisch über das ärztliche Fachpersonal, bei dem Sie Ihren Unfall gemeldet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen leitet Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ein ärztliches Gutachten zur Ermittlung Ihres gesundheitlichen Schadens ein.
  • Ihr Anspruch auf Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wird automatisch von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse festgestellt.
  • Sie müssen keinen Antrag stellen.

Wenn sich bei Ihnen die Folgen eines zurückliegenden Versicherungsfalls verschlimmert haben:

Sie können die Verschlimmerung online oder per Post melden. 


Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf. 
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt. 
  • Sie können sich anmelden.

Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im 

    • Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post: 

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Von der Meldung bis zum Bescheid. (1 bis 3 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Wenn Sie infolge eines Unfalls Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben:

    • Das ärztliche Fachpersonal, dem Sie Ihren Unfall melden, leitet automatisch ein ärztliches Gutachten an die gesetzliche Unfallversicherung. Si

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zuständiges Amt

Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2023

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