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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Aufenthaltserlaubnis, Beantragung für Au-pair-Beschäftigte

Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.

Beschreibung

Die Au-pair-Beschäftigung beinhaltet die zeitlich begrenzte Aufnahme von ausländischen Staatsangehörigen in einer deutschen Gastfamilie. Für den ausländischen Staatsangehörigen steht der Kulturerwerb und die Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse im Vordergrund. Als Gegenleistung für die Vermittlung dieser Kenntnisse unterstützt das Au-pair die Gasteltern bei der Betreuung der minderjährigen Kinder.

Ein Au-pair, das nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des EWR oder der Schweiz besitzt, benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Zur Einreise nach Deutschland ist gegebenenfalls ein nationales Visum für Au-Pair-Beschäftigte erforderlich, welches im Heimatland beantragt werden muss (Ausnahmen siehe "Nationales Visum; Erteilung und Verlängerung" unter "Verwandte Themen"). Nach Einreise ist vor Ablauf des Visums bzw. bei visumfreier Einreise innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis schriftlich zu beantragen (siehe "Aufenthaltserlaubnis; Erteilung und Verlängerung" unter "Verwandte Themen").

Ausländern unter 27 Jahren kann für eine Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache (unter bestimmten Voraussetzungen auch lediglich als Familiensprache, s.u.) gesprochen wird, mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von längstens einem Jahr verlängert werden.

Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) und aus den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) genießen innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit, die auch das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit umfasst. Sie benötigen daher weder ein Visum für die Einreise nach Deutschland noch eine Aufenthaltserlaubnis und unterliegen keinen Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Staatsangehörige der Schweiz genießen eine der europarechtlichen Freizügigkeit angenäherten Rechtsstellung. Sie können daher ebenfalls ohne Visum einreisen und unterliegen keinen Einschränkungen hinsichtlich der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie erhalten von der Ausländerbehörde eine (deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis nach dem Freizügigkeitsabkommen EU/ Schweiz.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die zwei Merkblätter ''Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien'' und ''Au-pair bei deutschen Familien'' herausgegeben. Die beiden Merkblätter und das Muster eines Au-pair-Vertrags können Sie im Internet abrufen (siehe "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:

  • Für Au-pair-Beschäftigte:
    • Alter zwischen 18 und 27 Jahre
    • Grundkenntnisse der deutschen Sprache
    • gültiges nationales Visum für Au-pair-Beschäftigte
    • abgeschlossener Au-pair-Vertrag
    • Krankenversicherung
    • angemeldeter Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
  • Für Gastfamilien: Die Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache. Wenn Deutsch lediglich als Familiensprache gesprochen wird (d.h. in der Familie wird überwiegend deutsch gesprochen, obwohl dies nicht die Muttersprache der Eltern ist), darf das Au-Pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammen.
  • Die Agentur für Arbeit hat der Beschäftigung zugestimmt.

Fristen

Nach der Einreise muss, bevor das Visum abläuft, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
  • Au-pair-Vertrag

Kosten

100 Euro

In Ausnahmefällen kann eine Befreiung von den Gebühren erfolgen.

Zuständiges Amt

Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.09.2023

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