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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Staatliche Archive, Beantragung der Nutzung von Archivgut

Das in den staatlichen Archiven verwahrte Archivgut kann auf Antrag benützt werden.

Beschreibung

Die Staatlichen Archive Bayerns haben die Aufgabe, das bis ins 8. Jahrhundert zurückreichende und laufend anfallende Archivgut sachgemäß zu verwahren und für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, der staatlichen Gerichtsbarkeit und Verwaltung sowie der Förderung der Heimatkunde und Volksbildung zu erschließen, auszuwerten und nutzbar zu machen.

Das in den staatlichen Archiven verwahrte Archivgut steht Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen, sowie natürlichen und juristischen Personen für die Benützung zur Verfügung. Auch Minderjährige (z. B. Schüler) können zur Benützung zugelassen werden, wenn die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

Unter Archivgut versteht man Unterlagen wie Urkunden, Akten, Karten, Bilder und sonstige Datenträger einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung. Archivgut kann zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken sowie zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen benützt werden. Die Benützung erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der staatlichen Archive. Einige Findmittel und Digitalisate von Archivgut stehen online für die Recherche zur Verfügung (Online-Findmittel und Online-Digitalisate auf der Homepage der Staatlichen Archive Bayerns, siehe unter "Weiterführende Links").

Die Archive können die Benützung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken. Eine Versendung von Archivgut zur Benützung außerhalb des verwahrenden Archivs ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird.

Archivgut ist von der Benützung ausgeschlossen, solange es einer Schutzfrist unterliegt und eine Verkürzung der Schutzfrist nicht erfolgt ist. Die Benützungsgenehmigung kann aus Gründen des Datenschutzes und zur Beachtung schutzwürdiger Belange Dritter mit Auflagen versehen werden. Anstelle der Originale können Druckwerke oder Reproduktionen vorgelegt werden.

Im Rahmen der Archivbenützung können analoge oder digitale Reproduktionen des Archivguts von den Archiven bzw. einem beauftragten Dienstleister angefertigt und vom Benützer erworben werden. Die Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung dieser Reproduktionen ist nach vorheriger Zustimmung des verwahrenden Archivs zulässig.

Voraussetzungen

Es wird empfohlen, einen Besuch im Archiv vorher schriftlich oder mündlich anzumelden und einschlägige Fachliteratur durchzuarbeiten. Das Archivpersonal führt den Besucher in die Archivarbeit ein und berät ihn beim Suchen und Bestellen von Unterlagen. Die Durchsicht und Auswertung ist allein Sache des Forschers, der sich Spezialkenntnisse, z.B. zum Lesen älterer Schriften, selbst aneignen muss.

Fristen

Die Vorlage der Archivalien richtet sich nach den ortsüblichen Bereitstellungszeiten und ist von ihrer Lagerung im Hauptgebäude bzw. einem Depot abhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Archivbenützung Auskunft über die Person des Benützers und sein Forschungsvorhaben
  • Personalausweis

Kosten

Für die Benützung der staatlichen Archive werden Gebühren für den Zeitaufwand des Archivpersonals (Halbstundensätze) nach der Archivbenützungsordnung erhoben. Nachweisbar wissenschaftliche, heimatkundliche, familiengeschichtliche und unterrichtliche Zwecke sind von der Erhebung der Zeitgebühren befreit.

Für die Anfertigung von Reproduktionen (Digitalaufnahmen, Papierkopien, Filme, Siegel) werden Gebühren entsprechend den ortsüblichen Preisen erhoben.

Ferner werden Gebühren für die Genehmigung zur Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung von Reproduktionen aus den Beständen der staatlichen Archive erhoben, wenn eine bestimmte Auflagenhöhe überschritten wird.

Das Gebührenverzeichnisse der Staatlichen Archive Bayerns finden Sie unter "Weiterführende Links".

Zuständiges Amt

Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Schönfeldstr. 5
80539 München
+49 89 28638-2596
+49 89 28638-2954
Staatsarchiv Würzburg
Residenzplatz 2
97070 Würzburg
+49 931 35529-0
+49 931 35529-70
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 01.08.2023

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