Verwaltungsservice Bayern
Leistungen
Antragsservice, Unterstützung durch Gemeinde
Die Gemeinden unterstützen ihre Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und halten Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von anderen Behörden überlassen werden, bereit.
Beschreibung
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Erwerbsminderungsrente, Beantragung
- Erziehungsrente, Beantragung
- Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung
- Schwerbehindertenausweis, Beantragung
- Steuerliche Identifikationsnummer, Beantragung
- Waisenrente, Beantragung
- Witwen- und Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung
Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Aub
Marktplatz 1
97239 Aub
+49 9335 9710-10
+49 9335 9710-44
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.09.2022