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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Schulsport, Aufsicht und fachliche Mitwirkung

Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.

Beschreibung

Deshalb befasst es sich nicht nur mit inhaltlichen Fragen zum Unterricht im Fach Sport, z. B. zum Fachlehrplan, sondern auch mit fächerübergreifenden und außerunterrichtlichen Bezügen. Themen von länderübergreifender Bedeutung werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder behandelt, in der der Freistaat durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten ist. Nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) sind für den öffentlichen Schulbau in Bayern grundsätzlich die kommunalen Körperschaften als Sachaufwandsträger zuständig. Das schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ist gem. § 4 Abs. 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) bei den Regierungen angesiedelt.

Die Regierungen sind Ansprechpartner in Angelegenheiten des Schulsports. Ihre Aufgaben umfassen:

  • fachliche Angelegenheiten und Aufsicht über den Schulsport an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen
  • den Einsatz der Fachberaterinnen und -berater für Sport bei den Staatl. Schulämtern einschl. Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung
  • die Mitwirkung in der amtlichen Lehrerfortbildung im Fachbereich Sport für Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte, Schulleiterinnen und -leiter, Fachberaterinnen und -berater, Lehrerinnen und Lehrer sowie Förderlehrerinnen und -lehrer
  • die fachliche Beratung bei Planung, Bau, Ausstattung, Betrieb und Unterhalt und Ermittlung des schulischen Sportstättenbedarfs
  • die fachliche Mitwirkung bei der schulaufsichtlichen Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für Zwecke des schulischen Sports
  • die Organisation der Schulsport-Wettbewerbe auf Kreis-, Regional- und Bezirksebene
  • die Koordinierung der Aufgaben in den Arbeitskreisen "Sport in Schule und Verein"

Im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie folgende Informationen zum Schulsport (siehe "Weiterführende Links"):

  • Bekanntmachungen zum Sportunterricht
  • Staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht
  • Schulsport-Wettbewerbe
  • Initiativen der "Bewegten Grundschule" und der "Bewegten Schule"
  • Bewegungs- und Gesundheitsinitiative "Voll in Form"
  • Bayerisches Kooperationsmodell "Sport nach 1 in Schule und Verein"
  • Partnerschulen des Leistungssports
  • Schulsportstättenbau
  • Sportunterricht mit chronisch kranken Kindern

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 16.06.2023

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