Verwaltungsservice Bayern
Leistungen
Berufsausbildung im Handwerk, Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.
Beschreibung
Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,
- wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
- wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.
Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.
Fristen
Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.
Erforderliche Unterlagen
- ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaueDarstellung der beruflichen Tätigkeit enthält
- Zeugnisse
- Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
- Führungszeugnis
Kosten
Bis zu 200 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlagen
- § 22 b Abs. 5 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
- Gebührenordnung der Handwerkskammer
Regionale Ergänzung - Berufsausbildung - Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden
Online Verfahren
Rechtsgrundlagen
Handwerkskammer für Unterfranken
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Handwerk, Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
- Handwerksrecht, Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
- Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige
Zuständiges Amt
Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
+49 931 30908-0
+49 931 30908-53
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 20.12.2022