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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Kraftfahrzeugkennzeichen, Beantragung eines Oldtimerkennzeichens

Historische Kraftfahrzeuge finden immer mehr Freunde. Doch wie bringt man die geliebten Oldtimer auf die Straße? Vom beabsichtigten Verwendungszweck und von der Zahl der Fahrzeuge hängt es ab, wie dies geschehen soll.

Beschreibung

Ein Kraftfahrzeug, das vor dreißig Jahren oder länger erstmals in den Verkehr gekommen ist, d.h. zugelassen wurde., kann ausschließlich zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen, nach den Bestimmungen des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit einem roten Kennzeichen gefahren werden.

Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Die Kennzeichen werden auch zur Verwendung auf verschiedenen Fahrzeugen zugeteilt. Es werden wie bei Händlerkennzeichen maximal zwei Schilder pro Erkennungsnummer ausgegeben.

Für die Fahrzeuge wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Fahrzeugschein ausgefüllt. Bei der Durchführung solcher Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug unterliegt auch nicht der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist u.a. ein Gutachten nach § 23 StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen. Rote Kennzeichen für Oldtimer werden personenbezogen ausgegeben.

Davon zu unterscheiden ist die Zulassung des Einzelfahrzeugs mit einem historischen Kennzeichen (H - Kennzeichen). Ein solches Fahrzeug muss ebenfalls vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, benötigt aber neben dem Gutachten nach § 23 StVZO auch eine Betriebserlaubnis.

Auch ein solchermaßen zugelassenes Fahrzeug dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, hat aber keine Beschränkungen hinsichtlich des Fahrtzweckes. Das Fahrzeug unterliegt zudem der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.

Wenn ein Fahrzeug erstmalig ein H-Kennzeichen erhalten hat, können bei allen weiteren Zulassungsvorgängen die Anträge auch digital gestellt werden.

Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links". 

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten nach § 23 StVZO neben den üblichen Zulassungsunterlagen

Kosten

Zulassungsgebühren für die Zuteilung des roten Kennzeichens entstehen in Höhe von max. 205 EUR sowie 10,20 EUR für das Fahrzeugscheinheft. 

Bei der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens betragen die Gebühren 30,00 EUR (ggf. zuzüglich 10,20 EUR Wunschkennzeichengebühr).

Zuzüglich der Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 – 3,80 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR). Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen.

Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt 191,73 EUR; für Motorräder 46,02 EUR pro Jahr.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 04.04.2024

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