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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Musikausbildung, Informationen zum Studium an Musikhochschulen

Sie können sich über die Musikhochschulstudiengänge informieren.

Beschreibung

Musikhochschulstudiengänge verbinden Lehre und künstlerisch-praktische Tätigkeit zu einer vornehmlich auf die Kunstausübung und/oder die Pädagogik ausgerichteten Ausbildung. Sie bereiten auf eine berufliche Tätigkeit vor, welche die Anwendung künstlerisch-praktischer Fertigkeiten und pädagogischer Befähigung erfordert.

Die Hochschulen für Musik vermitteln eine Ausbildung, die zur selbständigen Anwendung und Entwicklung wissenschaftlicher und pädagogischer Methoden und Erkenntnisse und zu künstlerisch-praktischer Tätigkeit befähigt. In Musikwissenschaft und Musikpädagogik haben sie das Recht der Promotion.

Die künstlerische Ausbildung erfolgt u.a.

  • im instrumentalen und vokalen Bereich,
  • in Komposition,
  • im Dirigieren,
  • in Kirchenmusik,
  • im Gesang,
  • im Musical,
  • im Schauspiel,
  • in Regie und
  • in Tanz und Ballett.

Die pädagogische Ausbildung dient der Heranbildung von Musiklehrern an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Musik, von Musiklehrern an Musikschulen und in freier Unterrichtstätigkeit und von Ballettpädagogen. Zusatzangebote in den Neuen Medien (Computer, Internet) und anderen Bereichen (Jazz, Kulturmanagement u.a.) ergänzen das Ausbildungsangebot.

Auskünfte über die speziellen Bewerbungserfordernisse und Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Voraussetzung für ein Studium an einer Musikhochschule ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Begabung und Eignung. Die Hochschulen legen das Nähere über Form, Gegenstand und Dauer der Prüfung durch Satzung fest.

In den Studiengängen Kirchenmusik, Regie, Schauspiel, Gehörbildung, Musiktheorie oder eng verwandten Studiengängen ist darüber hinaus die allgemeine Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 der Qualifikationsordnung erforderlich. Bei außergewöhnlicher Begabung und Eignung können die Hochschulen hiervon Ausnahmen zulassen, sofern mindestens der mittlere Schulabschluss nachgewiesen wird.

In den Studiengängen Lehramt an Gymnasien im Doppelfach Musik und in den Studiengängen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in einer Fächerverbindung mit dem Fach Musik ist darüber hinaus die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 der Qualifikationsverordnung oder die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 30 der Qualifikationsverordnung erforderlich.

 

Beim Studiengang Maskenbild ist darüber hinaus die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem künstlerisch-handwerklichen Ausbildungsberuf nachzuweisen.

Fristen

Auskünfte zu den Meldefristen erteilen die Hochschulen.

Kosten

Ein Beitrag an das jeweilige Studentenwerk und ein Verwaltungskostenbeitrag sind zu entrichten.

Weiterführende Links

Zuständiges Amt

Hochschule für Musik Würzburg
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
+49 931 32187-0
+49 931 32187-2800
Hochschule für Musik und Theater München
Arcisstr. 12
80333 München
+49 89 289-03
+49 89 289-27419
Hochschule für Musik Nürnberg
Veilhofstraße 34
90489 Nürnberg
+49 911 21522-102
+49 911 21522-104
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 01.08.2023

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