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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Stromnetzausbau, Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben in der Planfeststellung

Sie sind an Vorhaben im Stromnetzausbau interessiert? Dann können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen informieren und direkt beteiligen. 

Beschreibung

Im Planfeststellungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden über die flächenscharfe, konkrete Ausgestaltung der Ausbaumaßnahmenentschieden. Festgelegt werden unter anderem der konkrete Verlauf der Leitung und die konkrete technische Ausführung. 

In der Planfeststellung gilt das Gebot der größtmöglichen Transparenz. Sie können sich als Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, aber auch als Bürgerinnen und Bürger einbringen. 

In der Planfeststellung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:

  • Die erste wichtige Möglichkeit ist die öffentliche Antragskonferenz. Diese führt die Bundesnetzagentur durch, nachdem sie den Antrag auf Planfeststellung erhalten hat. Den Antrag erarbeiten zuvor die Vorhabenträger. In der Konferenz sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zu den regionalen Gegebenheiten. Wer zudem Alternativen zu dem vorgeschlagenen Trassenverlauf hat, kann diese in der Antragskonferenz einbringen. Auch Hinweise zur Umwelt- und Raumverträglichkeit nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Daraus formt sie ein Hausaufgabenheft für die Vorhabenträger, den sogenannten Untersuchungsrahmen.
  • Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung ist eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie findet statt, nachdem der Vorhabenträger seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Informationen zur Auslegung veröffentlicht die Bundesnetzagentur
    • auf ihrer Internetseite
    • und in den örtlichen Tageszeitungen.
  • Sie können als betroffene Privatperson, aber auch als Träger öffentlicher Belange Äußerungen abgeben. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel kommunale Fachbehörden.
  • Nachdem die Bundesnetzagentur alle Äußerungen erhalten und gesichtet hat, organisiert sie einen Erörterungstermin. Das ist die 3. und letzte Möglichkeit, sich in der Planfeststellung zu beteiligen. In diesem erörtert sie die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit dem Vorhabenträger, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die sie erhoben haben. Im Unterschied zur Antragskonferenz können Sie sich bei diesem Termin nur beteiligen, wenn Sie eine Äußerung abgegeben haben. 
  • Das Ergebnis der Planfeststellung ist die abschließende Entscheidung über das Vorhaben unter Berücksichtigung und Abwägung aller
    • öffentlichen Belangen (Naturschutz, Landschaftsschutz, kommunale Planungen, Kulturdenkmäler und so weiter)
    • und privaten Belangen (Eigentum, Gesundheit).

Wenn die Bundesnetzagentur nach eingehender Prüfung und Abwägung aller betroffenen Belange der Auffassung ist, dass das geplante Vorhaben alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erlässt sie den Planfeststellungsbeschluss.

Voraussetzungen

Äußerungen können von allen Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden, deren Belange berührt werden.

Verfahrensablauf

  •  Als 1. Schritt führt die Bundesnetzagentur eine öffentliche Antragskonferenz durch. Hierzu lädt sie Vereinigungen und die Träger öffentlicher Belange ein. Die Teilnahme steht aber grundsätzlich allen Interessierten offen. Nach der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest.
  • Im Anschluss startet das Anhörungsverfahren mit der Auslegung und Veröffentlichung der Unterlagen. Hier haben Träger öffentlicher Belange, Privatpersonen und Umweltvereinigungen, deren Belange durch das Vorhaben berührt sind, die Möglichkeit sich zu äußern. Sie können vorzugsweise das Online-Formular nutzen, um Ihre Äußerung an die Bundesnetzagentur zu übermitteln.
  • Anschließend wird mit den Teilnahmeberechtigten ein Erörterungstermin durchgeführt.

Fristen

  • Frist zur Einreichung von Äußerungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereinigungen: 1 Monat
  • Frist für Träger öffentlicher Belange: in der Regel 8 Wochen

Bearbeitungsdauer

Es können keine Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer gemacht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb von länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Stromleitungen, müssen zuerst die Bundesfachplanung und anschließend die Planfeststellung durchlaufen.

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
+49 228 14-0
+49 228 14-8872
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.01.2023

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