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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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info@eye-able.com

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Gesundheitsfachberufe, Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter einer der in alphabetischer Reihenfolge genannten, geschützten Berufsbezeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.

  • Anästhesietechnische/r Assistent/-in
  • Diätassistent/-in
  • Ergotherapeut/-in
  • Hebamme
  • Logopäde, Logopädin
  • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in
  • Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
  • Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Radiologie
  • Notfallsanitäter/-in
  • Operationstechnische/r Assistent/-in
  • Orthoptist/-in
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
  • Physiotherapeut/-in
  • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
  • Veterinärmedizinisch-technische/-r Assistent/-in

Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnungen, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Geburtshilfe (Hebammen) sowie in den Berufen der medizinisch-technischen Assistenten, der Notfallsanitäter und der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten.

Voraussetzungen

Wichtigste Voraussetzungen sind:

Sie haben die Berufs- oder Hochschulausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die Abschlussprüfung bestanden.


Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden,

  • ist grundsätzlich die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erforderlich
  • sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen (Niveau GER B2).

Zuverlässigkeit

Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt (Führungszeugnis).

Gesundheitliche Eignung

Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet (ärztliches Zeugnis).

Hinweise

Allgemeine Zuständigkeit:

Für die Erteilung der Berufserlaubnis sind in Bayern die sieben Bezirksregierungen zuständig, je nach Wohn- oder Arbeitsort.

Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen können Sie den untenstehenden Antragsformularen entnehmen; weiterführende Informationen erhalten Sie bei den Bezirksregierungen.

 

Einführung einer Fachsprachenprüfung bei ausländischen Abschlüssen in den Gesundheitsfachberufen:

In Bayern wird der Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse bei Personen, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben, künftig durch die sogenannte Fachsprachenprüfung erfolgen. Diese wird sukzessive in den einzelnen Gesundheitsfachberufen eingeführt werden.

Bei Anträgen, die in den aufgeführten Berufen nach dem entsprechenden Termin gestellt werden, muss zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse in der Regel eine Fachsprachenprüfung abgelegt werden.

Physiotherapeut/in: Antragseingang 1.5.2022

Ergotherapeut/in: Antragseingang 1.5.2022

Weitere Stichtage und nähere Informationen finden Sie im Reiter „Weiterführende Links“ unter dem Stichwort „Fachsprachenprüfung – Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)“.

Sollte bei Ihnen eine Fachsprachenprüfung erforderlich sein, verweist Sie die jeweilige Regierung im Erlaubnisverfahren an das Landesamt für Pflege, das die Fachsprachenprüfung in Bayern organisiert.

Fristen

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Kosten

Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.

Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter "Weiterführende Links".

Darüber hinaus fallen ggf. Gebühren für die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung an. Die Prüfungsgebühr beträgt 350 EUR.

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 13.11.2023

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