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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Schuldnerverzeichnis, Einsicht

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen online im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder das Schuldnerverzeichnis einsehen.

Beschreibung

Im sogenannten Schuldnerverzeichnis werden Personendaten von Schuldnern eingetragen,

  • die der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind,
  • die eine Vermögensauskunft abgegeben haben und sich aus dem Vermögensverzeichnis ergibt, dass eine Rückzahlung der Schulden nicht vollständig möglich ist,
  • die nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses die Schulden vollständig zurückzahlen könnten, die Vollständige Rückzahlung aber nicht innerhalb eines Monats nachgewiesen haben,
  • deren Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder
  • deren Restschuldbefreiung abgelehnt oder widerrufen wurde.

Sie können nur online über das Gemeinsame Vollstreckungsprotal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen, zum Beispiel:

  • für Zwecke der Zwangsvollstreckung
  • um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen
  • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen
  • um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen
  • für Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
  • zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen
  • für Zwecke der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befasst sind.

Zuständig ist immer das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands.

Voraussetzungen

Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist möglich

  • für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
  • um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
  • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen,
  • um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
  • für Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
  • zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen,
  • für Zwecke der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befasst sind.

Verfahrensablauf

Sie können online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Einsichtnahme durch eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):

  • Stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht.
  • Sie erhalten schriftlich auf dem Postweg einen Freischaltungscode (PIN).

Registrierung durch andere Personen:

  • Öffnen Sie das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder.
  • Sie können sich entweder mit oder ohne Ihren Personalausweis mit eID-Funktion registrieren:
    • Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion:
      • Wählen Sie "Registrierung mit neuem Personalausweis".
      • Danach werden Sie auf die Ausweis-App geleitet, die sich in einem separaten Fenster öffnet. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die dort angezeigt werden.
    • Registrierung ohne neuen Personalausweis:
      • Wählen Sie "Registrierung Auskunft".
      • Geben Sie Ihre Daten ein und senden Sie das Formular über "Speichern" ab.
      • Sie erhalten eine E-Mail mit weiteren Anweisungen.

Freischaltung:

  • Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail und schriftlich auf dem Postweg eine Freischaltungsnummer (PIN). Bei Registrierung mit dem neuen Personalausweis ist eine Freischaltung nicht notwendig. Sie erhalten keine Email und keine PIN und können sich sofort anmelden.
  • Klicken Sie auf den ersten Link in der erhaltenen E-Mail.
  • Geben Sie Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse und Ihre PIN ein und vergeben ein selbst gewähltes Kennwort. Akzeptieren Sie die rechtlichen Hinweise und wählen Sie "Anmelden".

Anmeldung nach dem Freischalten:

  • Wählen Sie "Anmelden Öffentlichkeit" und danach entweder "Anmelden" oder "Anmelden mit neuem Personalausweis" und geben Sie dort Ihren Benutzernamen sowie das Kennwort ein.
  • Jetzt können Sie im Schuldnerverzeichnis recherchieren und Daten abrufen.

Anmeldung für eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):

  • Wählen Sie "Anmelden Öffentlichkeit" und danach "Selbstauskunft für eingetragene Schuldner" und geben Ihren Namen und Ihre PIN ein.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungszeiten. Der automatisierte Postversand des PIN-Briefes dauert in der Regel 2 Tage innerhalb Deutschlands.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Kosten

Für die Einsicht entsteht je übermitteltem Datensatz eine Gebühr in Höhe von EUR 4,50. Die Gebühr entsteht auch, wenn lediglich mitgeteilt wird, dass für diese Schuldnerin oder diesen Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist. Die Selbstauskunft für eingetragene Schuldner ist kostenfrei.
Gebühr: 4,5 EUR

Zuständiges Amt

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
+49 9281 600-0
+49 9281 600-372
Bundesministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.02.2024

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