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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

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Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
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  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Künstlersozialabgabe, Abgabe einer Entgeltmeldung bei Änderungen

Wenn Ihrer Abgabepflicht beendet wurde und Sie erneut über EUR 450,00 im Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen zahlen bzw. Sie wieder mehr als 3 Veranstaltungen im Kalenderjahr durchführen, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren.

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob für Sie wieder eine Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) besteht. 

Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung angekündigt, reichen Sie der KSK keine Entgeltmeldung ein. Ihre Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.

Bemessungsgrundlage der Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe sind alle von Ihnen in einem Kalenderjahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlten Entgelte.

Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

Voraussetzungen

Sie sind bereits als Unternehmen bei der KSK angemeldet.

  • Zuletzt haben Sie der KSK in einem Jahr unter EUR 450,00 in einem Jahr gemeldet bzw. Sie haben lediglich 3 oder weniger Veranstaltungen in einem Kalenderjahr durchgeführt.
  • Die KSK hat Ihnen mitgeteilt, dass Sie für das gemeldete Jahr nicht abgabepflichtig sind.
  • Sie haben wieder insgesamt über EUR 450,00 in einem Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlt. Die Leistungen haben Sie für die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Ihres Unternehmens genutzt oder
  • Sie wollen im Zusammenhang mit der Nutzung Einnahmen erzielen und haben über EUR 450,00 in einem Jahr an künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen gezahlt sowie mehr als 3 Veranstaltungen in diesem Zeitraum durchgeführt.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Entgeltmeldung für das betroffene Jahr bei der Künstlersozialkasse ein:

  • Das Formular „Meldebogen“ können Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse herunterladen.
  • Schicken Sie Ihre Korrekturmeldung formlos per Post, Telefax oder E-Mail an die KSK.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben. 
  • Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass für Sie eine erneute Abgabepflicht besteht, erhalten Sie eine Abrechnung der Künstlersozialabgabe.
  • Wenn weiterhin keine Abgabepflicht vorliegt, sendet Ihnen die KSK darüber einen Bescheid zu.

Hinweise

Entgelt im diesem Sinne ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel 

  • Gagen, 
  • Ankaufspreise, 
  • Honorare, 
  • Lizenzen, 
  • Sachleistungen, 
  • Auslagen wie Kosten für Telefon und ähnliches und Nebenkosten für Material und Ähnliches.

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören 

  • die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer; 
  • Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften, eine KG und OHG, juristische Personen und an eine GmbH & Co. KG, sofern diese im eigenen Namen handeln; 
  • Gewinnzuweisungen an Gesellschafter; 
  • Reisekosten, die im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden; 
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen; 
  • die „Übungsleiterpauschale“;
  • nachträgliche Vervielfältigungskosten.

Die KSK errechnet auf Grundlage Ihrer Meldung die Künstlersozialabgabe für das vergangene Kalenderjahr und teilt Ihnen den Zahlbetrag mit. Außerdem berechnet die KSK die Vorauszahlungen, die Sie im laufenden Kalenderjahr monatlich zahlen müssen.

Fristen

Ihre Meldung muss nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgen.

Die Zahlung Ihrer Künstlersozialabgabe ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung fällig. 

Ihre monatlichen Vorauszahlungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats zu zahlen. 

Wenn Sie die Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

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