Leistungen
Künstlersozialabgabe, Mitteilung bei Änderung der Kontaktdaten
Sie müssen die Künstlersozialkasse informieren, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern. Sie können der Künstlersozialkasse mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Beschreibung
Für eine Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Kontaktdaten.
- Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
- Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Es ist ebenfalls möglich, dass die Künstlersozialkasse auf anderen Wegen, zum Beispiel durch den Nachsendeservice der Deutschen Post, von einer Änderung Ihrer Kontaktdaten erfährt. Die Künstlersozialkasse prüft auch diese Angaben und aktualisiert ihren Datenbestand.
Voraussetzungen
Sie sind bereits als Unternehmen bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
Verfahrensablauf
Sie teilen der Künstlersozialkasse mit, welche Änderung sich in Ihren Kontaktdaten ergeben hat:
- Das Formular „Änderungsmitteilung Grunddaten“ können Sie auf der Internetseite der Künstlersozialkasse herunterladen.
- Schicken Sie Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Formular per Post an die Künstlersozialkasse.
- Sie können Änderungen zu Ihren Kontaktdaten auch formlos telefonisch, per Telefax oder in einer E-Mail mitteilen.
- Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und aktualisiert Ihren Datenbestand.
- Sollten Fragen bestehen oder Nachweise benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 2 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.