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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Künstlersozialabgabe, Beantragung einer Zahlungserleichterung

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse (KSK) pünktlich zu zahlen, können Sie bei der KSK eine Zahlungserleichterung beantragen.

Beschreibung

Mit Ihrem Antrag, den Rückstand der Künstlersozialabgabe zu stunden, kann die KSK Ihnen die Zahlung erleichtern. Generell besteht für die KSK die gesetzliche Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Üblicherweise erfolgt eine Stundung daher mit monatlichen Teilzahlungen (Ratenzahlung). Ihr Antrag 

  • muss begründet sein 
  • und die Höhe Ihrer beabsichtigten Raten enthalten. 

Die KSK erhebt Zinsen, wenn Ihnen eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt wird. 

  • Eine Stundung oder Ratenzahlung ist nur gegen angemessene Verzinsung möglich. 
  • Der Regelzinssatz beläuft sich auf 2 Prozent über dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. 
  • Falls Sie eine längerfristige Stundung oder Ratenzahlung beantragen wollen, müssten Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine sofortige Zahlung nicht zulassen. Mögliche Nachweise:
    • Kopien von Kontoauszügen
    • Kreditverträgen
    • Einnahme-Überschuss-Rechnungen oder Gewinn- und Verlustrechnungen
    • Schilderung der Vermögenssituation und 
    • Belege anderer Gläubiger, die ebenfalls Zahlungsaufschub gewährten

Eine weitere mögliche Erleichterung der Zahlung wäre der teilweise oder vollständige Erlass Ihrer offenen Künstlersozialabgabe. Dies ist jedoch nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen möglich.

Voraussetzungen

  • Die Zahlung der gesamten Forderung ist Ihnen derzeit nicht möglich, da Sie sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ersthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden. 
  • Es würden sich für Sie vorübergehend ersthafte Zahlungsschwierigkeiten ergeben, wenn Sie die gesamte Forderung sofort begleichen. 
  • Der Anspruch der KSK darf durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet werden. 
  • Sie müssen in der Regel eine Sicherheit leisten, können dies jedoch mit einem SEPA-Lastschriftmandat vermeiden. 
  • Ein (Teil-)Erlass der Künstlersozialabgabe kann nur erfolgen, wenn die offene Forderung Ihre wirtschaftliche oder persönliche Existenz vernichtet oder ernsthaft gefährdet.

Verfahrensablauf

Sie beantragen bei der KSK eine Zahlungserleichterung.

  • Ihr Antrag enthält eine Begründung und die Höhe der maximal möglichen Rate oder den Zeitpunkt, wann die Zahlung erfolgen kann.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben.
  • Sollte zu Ihrem Antrag etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen zu Ihrer finanziellen Situation einzureichen.
  • Wenn Ihr Antrag plausibel ist und die KSK diesem zustimmt, erhalten Sie von der KSK einen Bescheid über die entsprechende Zahlungserleichterung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Ihre Begründung unzureichend ist, wird Ihr Antrag mit Bescheid abgelehnt.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • SEPA-Lastschriftmandat 
    • Abhängig von der Laufzeit der Stundung oder Ratenzahlung müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Fragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse nach, welche Unterlagen notwendig sind.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

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