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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Web Inclusion GmbH

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sonderhofen
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Liebevolle Heimat im Herzen des Ochsenfurter Gaus

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Leistungen für Kinder in einem sozialpädiatrischen Zentrum, Beantragung der Kostenübernahme

Die Krankenversicherung übernimmt bei Überweisung durch den Kinderarzt die Behandlung in einem SPZ.

Beschreibung

Versicherte Kinder haben Anspruch auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen, insbesondere auf psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen.

Nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen haben das Ziel, Schäden oder Störungen in der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Entwicklung eines Kindes frühestmöglich zu erkennen, zu verhindern, zu heilen oder deren Auswirkungen zu mindern. Dazu gehören insbesondere die Diagnostik, Psychotherapie sowie entwicklungs- und funktionstherapeutische Maßnahmen, wie zum Beispiel Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie und Sprachtherapie.

Der Begriff "nichtärztliche sozialpädiatrische Leistung" bedeutet, dass in der Regel diese Leistungen nicht von Ärzten, sondern überwiegend von anderen, speziell dazu ausgebildeten Berufsgruppen wie Diplompsychologen, Beschäftigungs- und Sprachtherapeuten, Heilpädagogen oder Sozialarbeitern unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden.

Die nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen werden in dafür eingerichteten SPZ erbracht.

    Voraussetzungen

    Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung in einem SPZ, wenn:

    • wegen Art, Schwere oder Dauer der Krankheit oder bei drohenden Krankheit Ihr Kind nicht von geeigneten Ärzten oder in geeigneten Frühförderstellen behandelt werden kann,
    • der behandelnde Kinderarzt die Behandlung in einem SPZ für medizinisch notwendig hält,
    • eine ärztliche Überweisung in ein SPZ vornimmt,
    • der behandelte Kinderarzt ein Vertragsarzt ist, also eine Kassenzulassung hat.
    • Die Behandlung unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt wird.

    Verfahrensablauf

    • Überweisung durch den Kinderarzt.
    • Die Leistung wird in Anspruch genommen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Verwandte Lebenslagen

    Zuständiges Amt

    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
    Stand: 03.03.2024

    Infobereiche